Aktienoptionen
Eine Option bezeichnet in der Wirtschaft ein Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Deshalb wird es auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet. Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und um keine Pflicht, d. h. der Optionsinhaber entscheidet einseitig, ob er die Option ausübt oder diese verfallen lässt. Eine große Bedeutung haben Optionen im Bereich der Finanzgeschäfte.
In der Praxis muss der Basiswert bei Ausübung der Option auch nicht unbedingt geliefert werden. Häufig bezahlt der Verkäufer der Option dem Käufer oder umgekehrt einfach die Preisdifferenz. Diese Praxis wird als Barausgleich bezeichnet. Ob bei Ausübung ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert geliefert wird, wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Aktienoption
Leerkauf Aktien Diskussionen Dialog-Lexikon
7.7.2003 >> Hedge-Fonds statt Verbraucherschutz