Amtsgericht Das Amtsgericht ist die unterste Ebene der Gerichtsbarkeit. Vor Amtgerichten braucht man in der Regel keinen Rechtsanwalt. Ausnahmen gibt es z.B. im Familienrecht. Rechtslexikon Dialog-Lexikon
Amtsgericht
Das Amtsgericht ist die unterste Ebene der Gerichtsbarkeit.
Vor Amtgerichten braucht man in der Regel keinen Rechtsanwalt. Ausnahmen gibt es z.B. im Familienrecht.
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