Artikel 8 Grundgesetz Versammlungsfreiheit
Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen
unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes beschränkt werden. |
Art.7 GG Bildungsanspruch Art. 9 GG Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit