HINWEISE für die Balkonnutzung
1. Die Balkone und deren
Entwässerung müssen sauber gehalten werden.
2. Es dürfen sich auf dem Balkon keine Dinge befinden, die auf oder in die
Entwässerung gelangen können; kein Papier, keine
Blumentopferde, ...
Blumentöpfe müssen unwetterfest gegen Abstürze nach außen
und innen
gesichert werden.
3. Bei Balkonen mit Beton-, Holz- und verfliesten Böden sind Bodenbeläge
(z.B. Kunstrasen) unzulässig, weil dadurch die
Trocknungsprozesse
verzögert werden und die Tragwerke rosten.
Hintergrund dieses Nutzungshinweises
sind die Höhe von Sanierungskosten und Schadensereignisse. Der letzte Schaden
kostete ca. 140.000 Euro, weil bei einem nächtlichen Unwetter die Entwässerung
eines Balkons beeinträchtigt war, das aufgestaute Regenwasser durch die
Balkontür eindrang und in vier darunter gelegenen Wohnungen großflächig
Schäden verursachte.
Zwei Etagendecken mussten erneuert werden, weitere Etagendecken konnten zwar
erhalten bleiben, mussten aber wochenlang aufwendig getrocknet werden, um
Schimmelbildung und Hausschwamm zu verhindern.
Stuckdecken waren zerstört, Türen aufgequollen,
Mobiliar und Unterhaltungstechnik geschädigt. Die Sanierungsarbeiten zogen sich
über Monate hin. Die Wohnungen waren unbewohnbar. Und Kunstvermögen eines
Mieters ging unwiederbringlich verloren
Versicherungsrechtliches
Die Gebäudeversicherung
reguliert lediglich die Gebäude-Instandsetzung, während die Mieter auf ihren
Schäden sitzen blieben, wenn sie keine Hausratsversicherung
haben und der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung
und für den Schadensersatz ausreichenden Geldmittel hat.
So kann es durch Nichtbeachtung einfacher Nutzungshinweise zu Schäden kommen,
in deren Folge sich die zuvor intakte Hausgemeinschaft zerstreiten und sich
insbesondere der Schadensverursacher wirtschaftlich ruinieren kann.
4. Bei Balkonen mit Blumenkastenvorrichtung sollen dann auch tatsächlich Balkonblumen angepflanzt und gepflegt werden, aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Wohnkultur, denn wer Wert auf schönes Wohnen legt - und andere Bewohner möchten wir nicht, soll dann auch einen Beitrag dazu leisten.
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