Beleidigung: "Du Arsch"

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von Mr.Anonym am 5.Dec.2003 12:39

Arsch
Anmerkung von Sven:  
ich glaube, er meinte mich :-) 
So ergibt es sich zumindest aus dem Diskussionsverlauf.
zwei Dinge fehlen Dir [ Antwort schreiben | Forum ]
 
von Sven Redaktion am 5.Dec.2003 14:47

Hallo Mr.Anonym,

a) Dir fehlt es für die zivile Gesellschaft an der in ihr erforderlichen Selbstbeherrschung,

b) Dir fehlt es am Bemühen, zwischen Meinungsfreiheit und Meinungsmissbrauch zu unterscheiden, denn "Du Arschloch" gilt nach unserem Recht als Beleidigung und ist strafbar.

Da es sich bei der Beleidigung um ein Antragsdelikt handelt und ich mich für Deine Erziehung mitverantwortlich fühle, lasse ich es mit dem Hinweis bewenden: Bessere Dich.

Sollte es Dir hingegen an Verstand fehlen, so dürfte mein Hinweis nichts bringen und Du würdest auch in Zukunft straffrei bleiben, weil wir Verstandlosigkeit nicht bestrafen, sondern allenfalls in Einrichtungen unterbringen, in denen sie anderen und sich keinen Schaden bescheren. - In Haus 13 dürftest Du dann alles.

Grüße von Sven
Redaktion

Beschimpfen darfst du, beleidigen nicht. 

Wenn gegen mich gerichtet, bin ich weniger streng, 
aber bei Unterstellungen kann es schwierig werden.

Der Unterschied zwischen Beschimpfung und Beleidigung ist, 
dass beim Beleidigen die Kritik zu kurz kommt 
und die Entwürdigung zu weit. 

Markus S. Rabanus 2022-08-09

 

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