Bibelkritik und Zweifel
Zur Frage: "War Jesus gewaltlos?" am Beispiel der "Tempel-Randale"
Hallo Ralf,
ich würde antworten: "Jesu Lehre war die Gewaltlosigkeit, aber er selbst war nicht unfehlbar."
Die Verteidigung der Schrift verteidigt den Menschen, der sich mit ihr identifiziert - uns was nicht verteidigt wird, verliert an zustehendem Recht, aber Verteidigung soll nicht Verkennen machen.
So hat Dein Plädoyer zwar Gewicht, aber würde mir nicht reichen.Die Zustände im besetzten Jerusalem waren sicherlich in vielfacher Weise nicht gut, aber kein rechtsfreier Raum, so dass nur redlich ist, wer das Recht auch im Wege des Rechts durchzusetzen versucht und nicht per Selbstjustiz.
"Wucher"? Das wird heute in Zivil- und Strafparagraphen sinnvoll definiert als Ausnutzung von Notsituationen oder geschäftlicher Unerfahrenheit. Auf nichts davon werden sich die Kunden berufen können, wenn die Preisüberhöhung so groß war, wie es die Schrift sagt. Zwar kann auch allein die Preisüberhöhung unredlich und sogar strafbar sein, aber sie wäre nicht durch Jesus im Wege der Gewalt abzustellen gewesen, sondern durch Justizanrufung oder durch Predigt.
Über Moral und Gesetz
Solch heutiges Recht könnte schon damals bestanden haben, denn es wurde nicht erfunden, sondern entwickelte sich aus römischen Quellen und dürfte weitere Vorläufer haben. War das Recht Jerusalems anders, dann taugt das heutige Recht dennoch als Maßstab zur Beurteilung, wogegen nichts spricht, denn es geht im historischen Rechtsvergleich stets ausschließlich um das moralische Urteil.
Das moralische Urteil unterscheidet sich dadurch vom rechtsstaatlichen, dass es über gesetzliche Urteile erhaben ist.
Jura leichtgemacht bedeutet diese These, dass strafendes und verurteilendes Recht im Rechtsstaat nur Recht sein kann, wenn es schon vor einer Tat als Gesetz bestand = Rückwirkungsverbot, damit der Mensch darauf vertrauen kann, was er darf und was nicht.
Anders bei der Moral. Sie darf über jedes Moment hinaus prüfen und urteilen. Meist glaubt sie sich nur voraus und ist in ihren Traditionen befangen. Und die Moral darf auch rückwärts anders urteilen als es das Gesetz kann, weil sie es im Rückblick leichter hat als die aus fehlender Voraussicht fehlenden Gesetze.
Die Moral darf verurteilen, was ihr in anderen Zeiten, an anderen Orten feiernswert scheint, denn die Moral ist gespalten in Ortsgeist, Zeitgeist und Gesetz einerseits und andererseits hochpersönliche Eigenschaft.
Die Moral als hochpersönliche Eigenschaft ist wiederum so zeitbedingt und beschränkt wie die Person. So ist manches Menschen Moral sterblich wie der Mensch, der sie formulierte, was so wenig über die Qualität sagt wie das unbestreitbare Dilemma, dass manches Menschen Moral weit über das eigene Leben hinaus lebendig bleibt, auch wenn sie schlecht war, aber angenommen von vielen, möglicherweise sogar tötet.
Es ist erlaubt und sinnvoll, über den Zeitgeist früherer Zeiten (moralisch) zu urteilen und auch über Verhalten von Jesus nicht nur zum Guten, wenn es nach den persönlichen Maßstäben falsch erscheint.
Über Wahrheit und Moral
Sogar auch Biblizisten unter den Gläubigen, also solche Religiöse, die alle Schrift unbeschadet des Streits um ihre und in ihrer Herstellung und Zusammenstellung für wahr halten, müssten aus der Wahrheit nicht immer gleich auch Verständlichkeit oder moralische Richtigkeit schließen, denn wenn auch gelten mag, dass alles Falsche immer falsch ist, so ist doch häufig auch das Wahre moralisch falsch, zumindest im Wandel.
Über Zweifel und geistige Armut
Viele Religiöse vermitteln den Eindruck, als sei der Zweifel sündhaft oder mangelndes Gottvertrauen, mangelnde Liebe. Dabei ist es umgekehrt, dass Gottvertrauen und wahre Liebe den Zweifel und mit Zuversicht leichter aushält, wenn er mit erreichter Vernunft nicht zu überwinden ist.
Loyalität erträgt. Ansonsten wäre es Schmeichelei, die im Wert nie höher ist als die Aufrichtigkeit, also rasch zur Heuchelei neigt.
Der Gläubige darf zweifeln und der Gläubige soll zweifeln, wenn ihm etwas nicht einsichtig ist, denn die geistige Armut darin darf ihm Hoffnung auf Gnade sein, wie auch jedes vernünftige Strafrecht nur den geistig Gewachsenen in die Verantwortung nimmt.
Aber die geistige Armut darf man sich weder in Religion noch im Strafrecht selbst verordnen, so dass Zweifel bekennen soll, wer wirklich glaubt, wer wirklich rechtstreu sein will.
liebe Grüße von Sven
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