Bornholmer94vhdg201407 Sanierung und Aufteilung des Dachbodens
5.6.2014
FALSCH >> Gipskartonwand war zu dicht an das Fenster gestellt. Muss
versetzt werden.
Jetzt steht die Wand raumsymmetrisch richtig und
integriert die Balkenkonstruktion.
FALSCH >> Aus
Perspektive des benachbarten Ateliers, nicht nutzbarer Zwischenraum zur
Balkenkonstruktion.
RICHTIG >>
Hier nach der Wandversetzung. Die Balkenkonstruktion
ist in die Gipskartonwand integriert und sieht phantastisch aus.
"Gipskarton-Fachwerk"
Nun auf die richtige Kabelverlegung achten.
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Nutzungsbedingungen für diese Dachateliers bzw. Nebengelasse:
1. Das Dachgeschoss darf nur genutzt werden, wenn
der Mieter auf eigene Kosten einen funktionsfähigen Rauchmelder und
Feuerlöscher gewährleistet.
2. Trotzdem muss auf Kerzen, Kochen, Rauchen, funkenträchtige Technik
verzichtet werden.
3. Ebenfalls aus Brandschutzgründen soll im Dach nicht geschlafen werden.
4. Ebenfalls aus Brandschutzgründen soll im Dach nicht gefeiert werden.
5. Bauliche Veränderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
6. Die baubedingt empfindlichen Gipskartonwände dürfen nur gemäß
schriftlicher Vereinbarung angetastet werden, da sonst der Verschleiß zu groß
und das Nutzungsentgelt zu niedrig wäre.
7. Auch an den Schrägen und Decken darf nicht gebohrt werden, da ansonsten die
Dampfsperre der Dachdämmung beschädigt würde.
8. Der Mieter unterhält eine Haftpflichtversicherung, um für Schäden an der
Mietsache oder anderen Mietern durch Falschgebrauch entstehen, bspw. durch Regen
bei geöffneten Fenstern.
9. Jede Drittüberlassung bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit dem
Vermieter.
10. Nur der Schornsteinfeger darf auf das Dach, denn neben der Unfallgefahr
können an der Dachhaut Schäden entstehen, die ausnahmslos zu sehr teuren
Folgeschäden an Dachdämmung und Ausbau führen.
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Waschküche zu Dachterasse umbauen
Alten Extrichbeton abreißen.
Alte Toilette und Wände abreißen.
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