Bürger als Kunde? 

Die Umdeutung der Bürger-Staat-Beziehung in eine Kunden-Dienstleister-Beziehung hat sich in der Schulung öffentlicher Verwaltung zwar weitgehend durchgesetzt und sicherlich gut gemeint, aber :
icg halte rs für falsch, wenn Bürger von staatlichen Stellen als "Kunden" angesehen werden, wenngleich sich damit die Hoffnung verbindet, sich nicht bloß als "Bittsteller" zu fühlen. 

Und Behörden sind auch keine "Dienstleister"; sondern Behörden, denn gewöhnliche Dienstleister und Kunden können einander aussuchen, während die Behörden Anträge zu bescheiden haben, ob man einander mag oder nicht.
Darum muss es bei Begriffen wie Behörden, Antragsteller, Anspruchsberechtigte usw. bleiben. Bewilligungen und Ablehnungen sind zwar "Rechtsgeschäfte" bzw. "Verwaltungsakte", aber eben nicht, was man unter "Geschäftsabschlüssen" versteht.

arkus S. Rabanus 20170222

Bürger

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