Dachterrassennutzungsordnung704b94

1. Es dürfen sich nicht mehr als vier Personen gleichzeitig auf der Terrasse aufhalten, ansonsten wäre die Belästigung größer als von den Hofbalkonen des Nachbarhauses.

2. Terrassenbenutzung darf nur zwischen 8 Uhr morgens und 19 Uhr abends sein, ebenfalls aus Gründen nachbarlicher Rücksichtnahme.

3. Es dürfen keine Gartenmöbel über die vermieterseitig gestellten Gegenstände hinaus auf die Terrasse gestellt werden, denn die getroffene Auswahl sind eigens auf alle Verhältnisse abgestimmt.

4. Auch Bepflanzung über die Geländer-Blumenkästen hinaus ist zu vermeiden, da keine Enge entstehen soll und auch kein ausufernder Pflegeaufwand.

5. Keine Radios etc., ebenfalls aus Rücksichtnahme.

6. Absolutes Rauch- und Alkoholverbot, denn die Terrasse gehört aus sinnvollen Gründen nicht zur Mietsache und darf deshalb vermieterseitig auch in solcher Weise geregelt werden, wie es vielleicht nicht der Üblichkeit entspricht oder jedem gefällt.

7. Bei Verlassen der Terrasse sind der Sonnenschirm und die Sitzauflagen wieder in den Innenraum zu verbringen und die Terrasse aufgeräumt abzuschließen. Abfälle sind mit in die eigene Wohnung zu nehmen. Abfalleimer auf der Dachterrasse sind unzulässig, denn wir wünschen keinerlei Mehraufwand für die Hausreinigung.

Wir wünschen viel Freude an diesem sonnigen Ort!

Bauvorhaben704

Dachterrasse B 94 

Dachterrassen