Dachterrassennutzungsordnung704b94
1. Es dürfen sich nicht mehr als vier Personen
gleichzeitig auf der Terrasse aufhalten, ansonsten wäre die Belästigung
größer als von den Hofbalkonen des Nachbarhauses.
2. Terrassenbenutzung darf nur zwischen 8 Uhr morgens und 19 Uhr abends sein,
ebenfalls aus Gründen nachbarlicher Rücksichtnahme.
3. Es dürfen keine Gartenmöbel über die vermieterseitig gestellten
Gegenstände hinaus auf die Terrasse gestellt werden, denn die getroffene
Auswahl sind eigens auf alle Verhältnisse abgestimmt.
4. Auch Bepflanzung über die Geländer-Blumenkästen hinaus ist zu vermeiden,
da keine Enge entstehen soll und auch kein ausufernder Pflegeaufwand.
5. Keine Radios etc., ebenfalls aus
Rücksichtnahme.
6. Absolutes Rauch- und Alkoholverbot, denn die Terrasse gehört aus sinnvollen
Gründen nicht zur Mietsache und darf deshalb vermieterseitig auch in solcher
Weise geregelt werden, wie es vielleicht nicht der Üblichkeit entspricht oder
jedem gefällt.
7. Bei Verlassen der Terrasse sind der
Sonnenschirm und die Sitzauflagen wieder in den Innenraum zu verbringen und die
Terrasse aufgeräumt abzuschließen. Abfälle sind mit in die eigene Wohnung zu
nehmen. Abfalleimer auf der Dachterrasse sind unzulässig, denn wir wünschen
keinerlei Mehraufwand für die Hausreinigung.
Wir wünschen viel Freude an diesem sonnigen Ort!