Doppelte Mehrheit
Der gegenwärtige Entwurf für die neue EU-Verfassung sieht vor, dass für eine qualifizierte Mehrheit zunächst eine Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt, wobei jedes Land eine Stimme hätte. Zusätzlich muss diese Mehrheit jedoch mindestens 60 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Die bevölkerungsschwächeren EU-Staaten wehren sich jedoch gegen dieses Modell, weil sie dadurch an Einfluss verlieren. 10/2003
Dennoch ein interessantes Modell auch für andere Föderalsysteme.
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