Doppelte Staatsbürgerschaft

Möglicherweise abweichend von früheren Stellungnahmen (in leider gehackten Foren) sehe ich heute die doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit kritischer und würde sie strenger konditionieren. 

1. Sehr wohl auch mit "Einbürgerungstest", allerdings nicht solche, wie sie gegenwärtig Anwendung finden, was ich im Einzelnen noch darlegen werde, denn die Anforderungen an Einbürgerungswillige können und dürfen nicht höher sein als für durchschnittliche Staatsbürger anzunehmen.  

2. Die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes hat zu ruhen, was durch zwischenstaatliche Abkommen zu gewährleisten ist. 
Problem: Was soll sein, wenn das Herkunftsland zu keinem Abkommen bereit ist? Dann dürfte es nicht zum Nachteil des Einbürgerungswilligen sein. 

3. Eine Wiederausbürgerung und auch Abschiebung muss möglich sein, wenn jemand die Herkunftsstaatsbürgerschaft nicht ruhen lässt. 
Problem: Der Ermessensspielraum zur Wiederausbürgerung und Ausweisung muss verlässlich definiert sein.

4. Auch das Erlöschen von Aufenthaltsrechten muss möglich sein, wenn jemand für ein unbefristestes Bleiberecht die anzubietende Staatsbürgerschaft nicht annimmt, denn unbefristet ist niemand "Gast" und muss sich auch die Kündigung des Gastrechts gefallen lassen. 
Aufenthaltsrechte sollen jedoch nicht erlöschen dürfen, wenn jemandem das Herkunftsland die Rückkehr verweigert oder wenn Verfolgung und Not droht. 

5. Solches Regelwerk darf nur für künftige Zuwanderer gelten, denn Rechtsstaatlichkeit hat Bestandsschutz zu gewährleisten. 

6. Solches Regelwerk darf nicht das Asylrecht einschränken.

Soweit das Brainstorming, aber gründlichere Überlegung erforderlich, zumal hier nicht ansatzweise dargelegt ist, was für und gegen Doppelte Staatsbürgerschaft spricht. 

Markus S. Rabanus  2018-02-26 

 

lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsbürgerschaft 

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