Ethikrat    "15:10"
   
 
Im von Bundeskanzler Gerhard Schröder einberufenen "Nationalen Ethikrat" sollen hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kirche Empfehlungen für die Gesetzgebung ausarbeiten. 
Prinzipieller Einwand gegen den "Nationalen Ethikrat"

Mein prinzipieller Einwand gegen den Ethikrat bezieht sich darauf, dass die Regierung versucht,
sich um ihre hohe Verantwortung für ethisch vertretbare Entscheidungen zu drücken. 
 
Anhörungen von außerparlamentarischen Interessengruppen sollen zwar die Regel sein, aber ein Rat, der in Zusammensetzung von der Regierung bestimmt war, wird letztlich nur Erwartungen der Regierung empfehlen. 
 
  
Thema:  Import embryonaler Stammzellen

Das Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Gewinnung embryonaler Stammzellen. Als Regelungslücke wurde bezeichnet, dass die Zulässigkeit von Importen "nicht geregelt" sei.  

Schon die Behauptung einer Regelungslücke ist absurd, denn was hierzulande verboten ist, kann nicht im Wege des Imports auf einer Art verlängerten Werkbank im Ausland gefördert werden. 

Zudem hätte der Gesetzgeber bei Entdeckung der angeblichen Regelungslücke umgehend mit dem Begriff der
Beschaffung nachbessern können.

Stattdessen wurden die Stimmen interessierter Kreise aus Wirtschaft und Politik lauter, die Regelungslücke mit Erlaubnissen zu füllen, damit die Bundesrepublik nicht ins wissenschaftliche und wirtschaftliche Hintertreffen gerate.

Die Empfehlung des Ethikrats, 20.12.2001:

"Mit Rücksicht darauf, dass sich der Nationale Ethikrat noch zu den grundsätzlichen Fragen der Stammzellforschung äußern wird, und im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen zum Import embryonaler Stammzellen haben sich 15 Mitglieder für einen befristeten und an strenge Bedingungen gebundenen Import embryonaler Stammzellen (Option B) ausgesprochen, darunter 9 Mitglieder, die zugleich die Option A befürwortet haben. 10 Mitglieder haben sich für eine vorläufige Ablehnung des Stammzellimports (Option C) ausgesprochen, darunter 4 Mitglieder, die zugleich die Option D befürwortet haben."
   

Ethik, verlängerte Werkbank und Doppelmoral

Die damit empfohlene Praxis des Imports von Stammzellen fördert im Ausland eine Entwicklung, die im Inland aus ethischen Gründen rechtswidrig ist. Eine solche Praxis ist sowohl rechtlich als auch ethisch inakzeptabel. Es befremdet, dass eine  öffentliche Empörung ausblieb, die zur Auflösung des Ethikrates hätte führen müssen.

Befristungen, "strenge Auflagen" und weitere bürokratische Hürden ändern nichts an der Doppelmoral dieser als "salomonisch" bezeichneten Empfehlung.

Ethisch vertretbar hätte es im Sinne von Hans Jonas lauten müssen:  Im Zweifel für ein Moratorium bis zur ausreichenden Gewissheit.

msr2003

   
Im Januar 2002 beschloss der Bundestag die Zulässigkeit von Importen embryonaler Stammzellen.
  
Im Dezember 2002 wurde erstmals einem Wissenschaftler-Ersuchen stattgegeben, Stammzellen zu importieren.
 

DISKUSSION

beobachten:  www.ethikrat.org
Kampagnewww.inidia.de/proklonia.htm 
Stichwort Gentechnik 

Ethik

DIALOG-LEXIKON