EU25   75/2005 - 3. Juni 2005,  BIP pro Kopf 2004

Das BIP pro Kopf in den Mitgliedstaaten der

EU25 schwankt bis zum Fünffachen

Nowcasts1 für Kaufkraftparitäten (KKP) sind jetzt verfügbar. Auf Grundlage dieser Nowcasts betrug das BIP pro Kopf in Luxemburg im Jahr 2004 mehr als das Doppelte des Mittelwerts der EU25, während es in Irland etwa 40% über dem Mittelwert lag und in Dänemark, Österreich, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Belgien etwa 20% über dem Mittelwert lag . In Schweden und Finnland waren Werte ungefähr 15% über dem Mittelwert zu verzeichnen, während Frankreich und Deutschland Werte ungefähr 10% über dem Mittelwert zu verzeichnen hatten. Italien lag ungefähr 5% über dem Mittelwert der EU25.

Spanien lag gerade unter dem Mittelwert der EU25. In Griechenland, Zypern und Slowenien lag der Wert etwa 20% unter dem Mittelwert. In Portugal, Malta und der Tschechischen Republik wurden Werte verzeichnet, die etwa 30% unter dem Mittelwert lagen. In Ungarn lag das BIP pro Kopf etwa 40% unter dem Mittelwert. In der Slowakei, Estland, Litauen und Polen betrug das BIP pro Kopf etwa die Hälfte des Mittelwertes, während in Lettland ein Wert etwa 55% unter dem Mittelwert der EU25 verzeichnet wurde.

Diese Daten für das BIP pro Kopf, ausgedrückt in Kaufkraftstandards4 (KKS) , werden von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht.

BIP pro Kopf 2004

BIP pro Kopf in KKS im Jahr 2004, EU25 = 100

EU-Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und EFTA-Länder

Luxemburg 223
Irland 139
Dänemark 122
Österreich 122
Niederlande 120
Verein. Königreich 119
Belgien 119
Schweden 116
Finnland 115
Frankreich 111
Deutschland 109
Eurozone 107
Italien 105
EU25 100
Spanien 98
Griechenland 82
Zypern 82
Slowenien 78
Portugal 73
Malta 72
Tschech. Republik 72
Ungarn 61
Slowakei 52
Estland 50
Litauen 48
Polen 47
Lettland 43
Kroatien 46
Rumänien 32
Bulgarien 30
Türkei 29
zum Vergleich
Norwegen 153
Schweiz 130
Island 116

 

1. Das regelmäßige Veröffentlichungsprogramm der Kaufkraftparitäten (KKP) beinhaltet drei Schätzungen für ein bestimmtes Jahr, von denen jede auch das BIP pro Kopf umfasst. Betrachtet man beispielsweise das Jahr 2004, so wird die erste Schätzung (Nowcast), die auf Fortschreibungen beruht, Anfang Juni 2005 veröffentlicht. Ende 2005 wird die zweite Schätzung (vorläufige Daten) veröffentlicht, die teilweise auf den im Jahr 2004 erfassten Preisen beruht. Die dritte Schätzung (endgültige Daten) wird bis Ende 2006 vorliegen. Zwischen diesen KKP-Schätzungen können Revisionen an den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ebenfalls zu Änderungen am BIP pro Kopf führen. Die in der vorliegenden Pressemitteilung für das BIP pro Kopf verwendeten Nowcasts für die KKP für 2004 sind in hohem Maße als vorläufig zu betrachten, was auf die Verfügbarkeit der Input-Daten zum Zeitpunkt der Erstellung der Nowcasts zurückzuführen ist.

Das BIP pro Kopf in nationaler Währung wird mit Hilfe von KKP in „reale“ Volumen umgerechnet. Zur Berechnung von KKP sind zwei Basisdatensätze notwendig: die Preise aus den KKP-Preiserhebungen und die Gewichte (BIP-Ausgabenwerte) aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Die vollständig validierten Ergebnisse der KKP-Preiserhebungen stehen in der Regel erst zwölf Monate nach Durchführung der Erhebungen zur Verfügung. 
Zum Zeitpunkt des Nowcasting
(t+5) stehen im Allgemeinen keine Preisdaten aus den Preiserhebungen für das betreffende Bezugsjahr t zur Verfügung.

Daher müssen die KKP des Vorjahres mit den durchschnittlichen jährlichen Preisindizes, wie dem HVPI oder den nationalen VPI für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, extrapoliert werden. Die VGR-Daten zu den wichtigsten aggregierten Ausgaben liegen erstmals in den auf das Bezugsjahr folgenden Monaten März-April vor. Zu diesem Zeitpunkt beschränken sich die Daten auf einige wenige wichtige Aggregate. Für die Aggregierung von KKP sind detailliertere Ausgabengewichte notwendig, so dass die detaillierte Ausgabenstruktur für das Jahr 2003 zur Schätzung detaillierter Gewichte für 2004 durch Hochrechnung auf die neu vorliegenden Daten für 2004 auf der Ebene der wichtigsten Aggregate herangezogen wird. Die Ausgabe Eurostat, Statistik kurz gefasst, Wirtschaft und Finanzen, 27/2004, „Das BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards für die EU, Beitrittskandidaten und EFTA - Erste Schätzung (Nowcast) 2003 “ enthält einen Verweis auf die detaillierte Beschreibung der zugrunde gelegten Nowcast-Methodik und die damit verbundenen Überprüfungen.

2. Das BIP und somit das BIP pro Kopf sind Indikatoren der gesamten wirtschaftlichen Aktivität eines Landes, mit deren Hilfe der Grad der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder gemessen und miteinander verglichen werden kann. Das BIP entspricht nicht dem Einkommen, das letztlich den privaten Haushalten eines Landes zur Verfügung steht. Die EU Mitgliedstaaten passen ihre Gesamtrechnungen derzeit an, um neue, international vereinbarte methodische Verbesserungen umzusetzen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Zuordnung der „unterstellten Bankgebühr“ (FISIM) auf Nutzersektoren. Die Einführungszeitpunkte sind in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch nicht identisch. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Datenvergleichbarkeit während der Übergangsphase. Deutschland, Spanien, Frankreich und Österreich haben diese Zuordnung bereits vorgenommen, und weitere Mitgliedstaaten werden in den kommenden Monaten folgen. Insoweit FISIM als Konsum oder Nettoexport verbucht wird, ergibt sich eine Erhöhung der BIP-Niveauwerte. Für die vier Mitgliedstaaten, die diese Änderung bereits umgesetzt haben, beträgt diese Erhöhung des BIP etwa 1% des BIP.

Unter „Änderungen in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2005“ auf der Eurostat-Website (Eurostat Aktivitäten / Eurostat Aktuell) finden sich weitere Informationen.

3. Das hohe Niveau des BIP pro Kopf in Luxemburg ist teilweise auf den großen Anteil von Grenzgängern an der Gesamtzahl der Beschäftigten zurückzuführen. Sie tragen zwar zum BIP bei, werden aber bei der Wohnbevölkerung nicht berücksichtigt, die zur Berechnung des BIP pro Kopf herangezogen wird.

4. Der KKS (Kaufkraftstandard) ist eine künstliche Währung, die die Unterschiede der Preisniveaus zwischen den Ländern, nivelliert, was bei Deflationierung mit Wechselkursen nicht der Fall ist. Anhand dieser Einheit sind aussagekräftige Volumenvergleiche der Wirtschaftsindikatoren verschiedener Länder möglich.

5. Beitrittskandidaten: Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Türkei. EFTA: Island, Norwegen und Schweiz. Keine Daten für Liechtenstein verfügbar.

 

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