EU-Verfassungspolitik
von CDU/CSU |
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P
R E S S E N E W S
Berlin,
den 30. September 2003 56/03
Bei einem
europapolitischen Spitzengespräch unter Leitung der CDU-Vorsitzenden Dr.
Angela Merkel und des CSU-Vorsitzenden, Ministerpräsident Dr.
Edmund Stoiber, beschlossen CDU und CSU folgende
Gemeinsame
Positionen von CDU und CSU
zur Regierungskonferenz über den EU-Verfassungsvertrag
29. September 2003 |
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I.
CDU und CSU
begrüßen die Vorlage des Entwurfs für eine Verfassung der Europäischen
Union durch den Konvent. Der Konvent trägt in wesentlichen Punkten die
Handschrift von CDU und CSU. Die Vorschläge des Konvents zur
Weiterentwicklung der europäischen Integration kommen dem Ziel einer
handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft näher.
Zu begrüßen sind insbesondere die institutionellen Reformvorschläge.
CDU und CSU sehen hierin einen wichtigen Schritt zur Vorbereitung der
Erweiterung, der allerdings den Reformbedarf der Europäischen Union in
wesentlichen Fragen nicht vollständig behebt.
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"Handschrift
von CDU und CSU" |
II.
CDU und CSU
fordern, dass die nachstehenden Reformvorschläge des Konventes in der
kommenden Regierungskonferenz bestätigt werden:
- Erstmals
ist es gelungen, eine klare Kompetenzordnung über die Zuständigkeiten
der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der
Kompetenzkategorien festzulegen. Außerdem muss die Europäische Union
dort, wo sie zuständig ist, die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung,
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Damit sind
allgemeine Zielformulierungen nicht mehr kompetenzbegründend.
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- Alle
diese Festlegungen unterliegen einer Kontrolle durch die
nationalen Parlamente - und über ein Klagerecht beider Kammern der
nationalen Parlamente - durch den Europäischen Gerichtshof.
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- Alle
Teile des Verfassungsvertrags haben die gleiche Rechtsqualität.
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- Durch
den Verfassungsvertrag wird die EU stärker als bisher als Wertegemeinschaft
definiert.
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- Die Präzisierung
der Kompetenzausübungsprinzipien und die Vereinfachung der
Handlungsinstrumente.
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- Die
Erhaltung des Ratifikationserfordernisses für Vertragsänderungen
hinsichtlich aller Teile des Verfassungsvertrags.
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- Die
verbindliche Aufnahme der Grundrechtecharta zur Stärkung der Rechte
der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den europäischen
Institutionen
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- Die Stärkung
des Demokratieprinzips durch die stärkere politische Anbindung der
Kommission an das Europäische Parlament bei der Wahl des
Kommissionspräsidenten und die Stärkung der Mitspracherechte der
Europäischen Parlaments.
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- Die
Verbesserung der Transparenz durch Einrichtung eines öffentlich
tagenden Legislativrates und die übersichtlichere Aufgabenverteilung
zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten durch die Bestimmung
von Kompetenzkategorien.
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- Die Stärkung
der Handlungsfähigkeit der EU durch die Reduzierung der Größe der
Europäischen Kommission, die Schaffung eines Außenministers und
eines Präsidenten des Europäischen Rates und den verstärkten Übergang
zur Mehrheitsentscheidung.
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- Die
Verankerung eines ausdrücklichen Harmonisierungsverbots bei wichtigen
nationalen Politikfeldern.
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- Die
Achtung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung sowie des
Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften.
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- Die
demokratischere Entscheidungsfindung und Verbesserung der
Entscheidungsfähigkeit des Rates durch die bessere Berücksichtigung
der Bevölkerungsverhältnisse in der Europäischen Union mittels der
generellen Einführung der doppelten Mehrheit.
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III.
Neben der
erfreulichen Bestätigung des Subsidiaritätsprinzips muss aber
andererseits festgehalten werden, dass an anderer Stelle die
Zentralisierungsdynamik der Europäischen Union in dem Konventsentwurf
ungebrochen bleibt und auch keine Antwort auf die Frage nach den Grenzen
Europas gegeben wird:
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- Der
Konvent hat sich nicht der Aufgabe gestellt, den Aufgabenbestand der
Europäischen Union mit Blick auf die sich verschärfenden
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede in
einer erheblich größeren Union kritisch zu untersuchen und ggf. auch
Aufgaben an die Mitgliedstaaten zurückzugeben.
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- Die
Verfassung überträgt der Europäischen Union zahlreiche neue oder
erweiterte Zuständigkeiten, die von den Mitgliedstaaten ausreichend
selbst erledigt werden können und für die keine Notwendigkeit
zentraler Entscheidung besteht. Betroffen sind u. a. die Bereiche
Daseinsvorsorge, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Strafrecht.
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- Einige
Konventsvorschläge berühren die Kompetenzkompetenz der
Mitgliedstaaten, z. B. die Ermöglichung des gemeinschaftsautonomen Übergangs
zur Mehrheitsentscheidung.
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- Mit der
Einführung der Mehrheitsentscheidung hinsichtlich der Modalitäten
des Eigenmittelbeschlusses und der finanziellen Vorausschau verlieren
die Mitgliedstaaten zunehmend die Kontrolle über die Höhe ihrer
Finanzbeiträge an die Europäische Union.
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IV.
Die
bisherigen Beratungen zur Vorbereitung der Regierungskonferenz zeigen,
dass alle derzeitigen und kommenden Mitgliedstaaten die
Regierungskonferenz zum Erfolg führen wollen. Dabei wird aber auch
deutlich, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten noch
Veränderungen an dem Konventsvorschlag vornehmen will. Zur Vorbereitung
der Eröffnungssitzung der Regierungskonferenz am 4.10.2003 führt der
italienische Ratsvorsitz derzeit Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über
die zu beratenden Punkte durch. Die Bereiche, zu denen der italienische
Ratsvorsitz eine Diskussion der Regierungskonferenz vorschlagen wird,
betreffen auch wesentliche Forderungen von CDU und CSU, die im Konvent
nicht durchsetzbar waren, wie die Aufnahme eines Gottesbezuges, die
Erhaltung der Einstimmigkeit im Bereich der Einwanderung sowie die
Beibehaltung des derzeit geltenden Vertragsänderungsverfahrens.
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Einwanderung
sowie die Beibehaltung des derzeit geltenden Vertragsänderungsverfahrens.
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CDU
und CSU treten im institutionellen Bereich dafür ein, die Interessen der
kleinen Mitgliedstaaten stärker zu berücksichtigen, ohne dabei das vom
Konvent vorgeschlagene institutionelle Gleichgewicht sowie die
Konzentration der Aufgabenbereiche in der Kommission zu gefährden.
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Darüber
hinaus fordern CDU und CSU die Bundesregierung unter den dargelegten Umständen
auf, die nachfolgenden Forderungen ebenfalls bei der italienischen Ratspräsidentschaft
anzumelden:
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- Der
Verfassungsvertrag muss einen Gottesbezug enthalten.
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was
heißt das denn? |
- Eine
Kompetenz der Europäischen Union, die Prinzipien und Bedingungen für
Leistungen der Daseinsvorsorge zu regeln, ist abzulehnen.
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- Im
Bereich der Einwanderungspolitik muss am Einstimmigkeitsprinzip
festgehalten werden. Die europäische Rechtsetzung ist auf
Mindeststandards zu beschränken, die umfassende Verantwortung der
Mitgliedstaaten für Personenkreis und Zahl der Einwanderer
sicherzustellen und den Mitgliedstaaten allgemein vorzubehalten, den
Arbeitsmarktzugang von Drittstaatsangehörigen zu regeln.
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- Das
Recht der Länder, im Ministerrat mit Verhandlungsstatus
vertreten zu sein, darf nicht auf den Legislativrat beschränkt sein.
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- Die
Festlegung der Finanzierung der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss)
muss wie bisher einschließlich der Modalitäten der Finanzmittel dem
Ratifikationserfordernis unterliegen.
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- Die Koordinierungskompetenzen
in der Wirtschaftspolitik haben generalklauselartigen Charakter
und müssen (im Sinne einer Begrenzung) präzisiert werden. Es muss
verhindert werden, dass es zu einer zentralen Steuerung der
Wirtschaftspolitik kommt. Abzulehnen ist auch die Erweiterung der
EU-Koordinierungskompetenzen durch Verankerung der "Offenen
Methode der Koordinierung" in den Bereichen Sozialpolitik /
Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, Industrie und Forschung.
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- Wie die
Europäische Zentralbank und die Deutsche Bundesbank fordern CDU und
CSU, bei den Zielen der Union den Vorrang der Preisstabilität
festzuschreiben.
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- Der
Anwendungsbereich der Binnenmarktklausel muss auf Maßnahmen
beschränkt werden, die primär und unmittelbar das Funktionieren des
Binnenmarktes zum Gegenstand haben, um die bislang ausufernde
Inanspruchnahme der Kompetenznorm auf ihren eigentlichen Kern zu
beschränken.
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- Angesichts
der begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Europäischen Union müssen
die Spielräume der Mitgliedstaaten zur Gestaltung einer eigenständigen
Strukturpolitik erweitert werden.
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- Die
Schaffung neuer Zuständigkeiten im Bereich Energie wird abgelehnt.
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wieso
das? |
Im
Übrigen muss innerstaatlich das Recht des Europäischen Rates, durch
einstimmigen Beschluss von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung
überzugehen, an die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gebunden
werden. |
woraus
leitet sich diese Wunsch ab?
außer der gegenwärtigen Blockadechance |
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