Gewissensfreiheit >> Artikel 4 Grundgesetz

Gewissensfreiheit und Kriegsdienstverweigerung

Gewissensfreiheit und Fraktionszwang

Gewissensfreiheit und Politikertest

Die Gewissensfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Artikel 18 garantiert. Sie schützt die Bildung und das Innehaben eines Gewissens und das Ausrichten des Verhaltens am Gewissen. Als Bereich des Gewissens werden die Integrität und die Identität der Persönlichkeit anerkannt.

Als konstituierendes Element der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Gewissensfreiheit ein hohes Rechtsgut, sodass Eingriffe in den Schutzbereich dieser Freiheit einer besonderen Rechtfertigung bedürfen.

Quelle >> http://de.wikipedia.org/wiki/Gewissensfreiheit 

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