Imperatives Mandat
Das "imperative Mandat" besagt, dass die Mandatierten bzw. Gewählten in ihren Ämtern nichts anderes treiben dürfen, als es ihnen von ihren Wählern zur Aufgabe gemacht wurde.
Dieses Prinzip ist nicht abwegig, denn es bewahrt vor lügnerischen Versprechungen und Mandantenverrat.,
Dagegen und ebenfalls mit guten Argumenten steht das grundgesetzliche Recht von Bundestagsabgeordneten auf die freie Gewissensentscheidung, Artikel 38 Abs.1 Grundgesetz.
Markus S. Rabanus 20180104