in dubio pro reo = im Zweifel für den Angeklagten

in dubio pro reo = Allgemeiner Rechtsgrundsatz, der zu respektvollem Umgang mit Beschuldigten und zur Unschuldsvermutung  bis zum Beweis des Gegenteils verpflichtet und für den Strafprozess ausnahmslose Geltung haben muss.

Die MORALISCHE LOGIK dahinter: 

Auch wenn der schlimmste Verdacht begründet scheint, muss uns noch schlimmer sein, jemanden eines solchen Verbrechens zu verurtelen, wenn er UNSCHULDIG sein könnte. 

Markus S. Rabanus 2017-04-02 / 2017-05-08

lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo

 

Strafbarkeit

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