JGG
JGG ist Abkürzung für das Jugendgerichtsgesetz
Taten, die mit Strafen geahndet werden, bezeichnet § 1 Abs.1 JGG als "Verfehlung"§ 1 Abs.2 Definition der Täter-Begriffe: "Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist."
Sven200503
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