Jugendstrafprozess
Es ist ein Manko, wenn jugendliche Straftäter ohne ihre Erziehungspflichtigen vor Gericht erscheinen. Dadurch wird die Vernachlässigung durch Eltern gefördert und versäumt, die Familie als wichtigstes Bindeglied zwischen jugendlichem Straftäter und Gesellschaft einzubeziehen.Diese Forderung wird in unseren Diskussionen häufig als Sippenhaft kritisiert, aber tatsächlich ist sie das nicht, denn wer seinen Pflichten nach geistigen Kräften genügt, dem soll auch die Haftung erspart bleiben.
msr2000, zuletzt 2011
Forderungen >> Jugendstrafprozessreform
Opferschutz im Strafprozess mit weiteren Verweisen