Kronzeugenregelung
Grundbegriff >> Kronzeuge
Verfasst am: 26.10.2005, 14:42
Es ist mal wieder in der Debatte, ob es eine neue Kronzeugenregelung geben soll.
Ich bin gegen Freisprüche aufgrund von Kronzeugenschaft, denn sie ist dem Grunde nach nichts anderes als volle Geständigkeit und sollte Ausdruck der Reue sein.
Für Geständigkeit und Reue gibt es gesetzliche Regelungen, die es allenfalls zu verfeinern gilt.
Die Befürworter von Kronzeugenregelungen erhoffen, dass Angeklagten durch die Aussicht auf Straffreiheit ein "Anreiz" zur Aufklärung geschaffen wäre. Zugleich ergibt sich jedoch ein Anreiz für Falschaussagen.
Kronzeugenaussagen können mir deshalb nicht die Beweisqualität normaler Zeugenaussagen haben, sondern allenfalls Indizqualität, die also weiterer Beweisführung bedürfen.
Falls eine Kronzeugenregelung kommen sollte, so müsste ihr zweierlei eigenschaftlich sein:
1. Eine Kronzeugenregelung darf nicht zur Strafbefreiung führen.
2. Ein Kronzeugnis ist kein Beweis, sondern nur Anschuldigung.
Sven200510 >> DISKUSSION