Minderheiten und Menschenrechte |
Minderheiten und "besondere Gruppen"
Aus der Verfolgung und oft gewaltsamen Diskriminierung von Minderheiten und "besonderen Gruppen", aus ihrer mangelnden Einbeziehung in die sie betreffenden Entscheidungen sowie aus ihrer ökonomischen und sozialen Benachteiligung entstehen Menschenrechtsverletzungen und Konflikte. Die Politik der Bundesregierung ist deshalb darauf angelegt, im Menschenrechtsdialog mit allen Ländern dort, wo Minderheitenrechte und die Rechte besonderer Gruppen verletzt werden, auf die Wahrung dieser Rechte zu drängen. Die Bundesregierung nutzt dafür ihre bilateralen Kontakte und die Möglichkeiten innerhalb der EU, des Europarats, der OSZE und der Vereinten Nationen. |
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