Nicknapping >> Trick 12

Eine besondere Form des Identitätsdiebstahls stellt das Nicknapping (zusammengesetzt aus Nick, als Abkürzung für Nickname und napping in Anspielung auf Kidnapping) dar: das Auftreten im Internet unter dem Namen oder Pseudonym eines anderen Diskussionsteilnehmers oder Benutzers.
Seit das Internet auch und verstärkt im öffentlichen Rahmen genutzt wird, ist es vielfach möglich, statt seines reellen Namens einen beliebigen Namen zu verwenden. Dies gilt für Mailinglists ebenso wie für das Usenet und Foren.
Dabei ist es möglich nicht nur erfundene, sondern explizit die Namen real existierender Personen zu verwenden, die von der Verwendung durch Dritte nicht zwingend etwas mitbekommen müssen. Bei Diskussionsplattformen, die eine Registrierung erfordern, ist es notwendig, dass die entsprechende Person entweder selbst noch keinen Account hat oder aber eine doppelte Registrierung möglich ist. Auch das Verwenden von Pseudonymen in sachlich ähnlichen Foren oder Portalen stellt eine Form des Nicknappings dar, sofern keine Unabhängigkeit der beteiligten Personen gegeben ist und das Pseudonym in der entsprechenden Themengesellschaft einer bekannten Person zugeordnet wird, also einen hohen Wiedererkennungswert hat.
Insbesondere durch die Plattformen, wie zum Beispiel XING oder StudiVZ ist das Anmelden unter dem Namen von Kollegen oder Kommilitonen zu einer problematischen Angelegenheit für die betroffenen Personen geworden. Da zumeist auch Fotos der Opfer verfügbar sind, können realistische Profile erstellt werden, mit Hilfe derer nun Falschinformationen an Dritte weitergetragen werden können oder aber Informationen von Dritten in gutem Glauben erfragt werden können.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Identitätsdiebstahl 

Regel für unsere Foren und Blogs  

Weil wir die Identität von Autoren in unseren Foren nicht prüfen können, dürfen dort ausschließlich Namen und Pseudonyme verwendet werden, die Verwechslungen mit realen Personen oder anderen Personen des Forums vermeiden.

Je seltener ein Name ist, desto zweifelsfreier muss uns Moderatoren sein, dass der Verwender Namensberechtigter ist. Wenn sich jemand nur mit Vornamen oder einfach Meier, Müller nennt, so besteht keine "konkrete" Verwechslungsgefahr.

BGB § 12  Namensrecht

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

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