NPD-Verbot erneut gescheitert - mein Kommentar
Die Begründung des BVerfG überrascht und verblüfft rechtsdogmatisch, als
dürfe auf Verfassungswidrigkeit nach dem Opportunitätsprinzip bloßen
Ordnungswidrigkeitenrechts erkannt werden, als sei die Aberkennung von
Parteiprivilegien gleichbedeutend mit Gesinnungsjustiz - und überzeugt auch in
weiteren Entscheidungsgründen entweder gar nicht oder zumiindest auf Anhieb
nicht.
Gleichwohl soll nach dem ersten Schock zunächst gründliche Auseinandersetzung
mit der Argumentation des höchsten Gerichts unseres Landes sein.
Dass sich die unterlegenen Antragsteller (Bundesrat, einige Bundesländer) nach
der Urteilsverkündung zufrieden präsentierten, scheint mir nur unter dem
Aspekt nachvollziehbar, die Niederlage verharmlosen zu wollen.
Dass viele Kommentare wichtiger Medien das Urteil gut heißen, setzt die
Tradition von Fehleinschätzungen hinsichtlich des partei-organisierten
Rechtsextremismus und des allgemeinen Rechtsextremismus fort.
Markus S. Rabanus 2017-01-17
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html