Oktoberfestattentat
26. September 1980 >> Oktoberfestanschlag
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13305
16. Wahlperiode 04. 06. 2009
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln),
Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Oktoberfest-Attentat – Stasi-Notizen und Indizien betreffend einer Beteiligung
der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ sowie Verbindungen zu „Gladio“
Am 26. September 1980 tötete eine versteckte Bombe auf dem Münchener
Oktoberfest 13 Menschen und verletzte 219 weitere teilweise schwer. Ob der
dabei selbst getötete Neonazi Gundolf Köhler die Tat allein beging oder mit
gleichgesinnten Hintermännern, ist bis heute umstritten – trotz langer Ermittlungen
u. a. des Generalbundesanwalts in diesem Komplex.
Soweit dazu nachstehend Erkenntnisse deutscher Behörden erfragt werden,
möge die Bundesregierung primär eigene Erkenntnisse und Maßnahmen sowie
solche ihres nachgeordneten Bereichs mitteilen, ferner jedoch entsprechend,
soweit ihr Erkenntnisse bzw. Maßnahmen von Länderbehörden bekannt sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Oktoberfest-Attentat
1. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich bei den der „Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik“, nachfolgend „BStU“ genannt
vorliegenden Stasi-Unterlagen die internen Einschätzungen zweier anonymisierter
Staatssekretäre des Bundesministeriums des Innern zum
Oktoberfest-Attentat finden, wonach „der Bombenanschlag durch rechtsextremistische
Kreise inszeniert worden ist“ (vgl. von Heymann, Die
Oktoberfest-Bombe, Berlin 2008, S. 64)?
b) Wie lauten die Namen der Staatssekretäre, die zu dieser Einschätzung
kamen?
c) Warum sind sie zu dieser Einschätzung gekommen, und auf welche
Grundlagen stützen sich ihre Aussagen?
d) Welche rechtsextremistischen Kreise sind konkret gemeint?
e) Was ist präzise mit der Aussage „inszeniert“ gemeint?
f) Bedeutet das, dass im Bundesministerium des Innern Erkenntnisse vorliegen,
dass – anders als später offiziell behauptet – mehrere Personen am
Attentat auf das Münchner Oktoberfest beteiligt waren und Gundolf
Köhler somit das Attentat nicht als Einzeltäter begangen hat?
2. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich sowohl in Presseveröffentlichungen
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 78) wie auch in den StasiDrucksache
16/13305 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Akten (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 110) Hinweise finden, dass das
bayerische Landeskriminalamt (LKA) kurz nach dem Anschlag das Angebot
des Bundeskriminalamts (BKA) vergeblich zurückgewiesen hat,
zur Unterstützung der Ermittlungen vor Ort BKA-Beamte nach München
zu entsenden?
b) Warum hat das LKA Bayern das Angebot des BKA zunächst zurückgewiesen?
c) Wieviele Beamte entsandte das BKA schließlich doch noch nach München
zur „Soko Theresienwiese“, und was waren deren Aufgaben?
d) Hat das BKA über seine Mitwirkung an der „Soko Theresienwiese“
hinaus weitere, eigene Ermittlungen angestellt, und welche waren das?
e) Sind die damals beim BKA gewonnenen Erkenntnisse und angelegten
Akten bis heute erhalten?
3. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen der
damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am Tag nach dem Anschlag
24 Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ vernehmen ließ
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 78)?
b) Wer waren diese 24 Personen?
c) Was war das Ergebnis dieser Vernehmungen?
d) Sind die Vernehmungsprotokolle bis heute erhalten?
4. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen die
italienische Justiz nach dem Anschlag rund 20 Rechtsextremisten in Italien
wegen des Verdachts einer Mittäterschaft festgenommen wurden
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 79)?
b) Wer waren diese Personen?
c) Haben sich hier Verdachtsmomente erhärtet?
d) Hat die italienische Justiz den deutschen Behörden in diesem Zusammenhang
Ermittlungsergebnisse/Vernehmungsprotokolle übermittelt?
e) Welchen Inhalts waren diese Informationen?
f) Haben auch deutsche Ermittler an Vernehmungen und Ermittlungen in
Italien oder in anderen Staaten teilgenommen?
5. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen der
damalige bayerische Innenminister Gerold Tandler (CSU) am Tag nach
dem Anschlag folgendes ausgesagt hat: „Alle Ermittlungen sprechen dafür,
dass die Angehörigen der Wehrsportgruppe Hoffmann schuld sind an
diesem Massenmord auf der Wies’n.“ (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 79)?
b) Auf welche Erkenntnisse aus den Ermittlungen bezog sich hier Gerold
Tandler konkret?
c) Woher stammten diese Erkenntnisse?
d) Wie ist Gerold Tandler in den Besitz dieser Ermittlungsergebnisse gekommen?
e) Von welchen Angehörigen der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ ist hier die
Rede?
6. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen sich
am Tag nach dem Attentat eine Frau mit französischem Akzent anonym
telefonisch bei mehreren Zeitungen mit den Worten „Wir sind die Rechten
von Bologna“ zu dem Anschlag bekannte (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 79)?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13305
b) Ist den deutschen Behörden heute bekannt, wer diese Frau war?
c) Liegen den deutschen Behörden Erkenntnisse vor, die einen Zusammenhang
zwischen dem Anschlag von Bologna vom 2. August 1980 mit dem
Oktoberfest-Attentat vom 26. September 1980 nahelegen?
d) Haben deutsche Behörden diesbezüglich Ermittlungen angestellt, um dieser
Frage nachzugehen?
7. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen die
Polizei kurz nach dem Anschlag auf das Oktoberfest die Häuser von
20 bis 30 Angehörigen der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ in Bayern,
Hessen und Baden-Württemberg durchsuchte (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S.83)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis Mitte November 1980 die
Behörden nach Aussagen von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann rund
90 Zeugen aus dem Umfeld von Gundolf Köhler befragten und auch in
Österreich, der Schweiz und England ermittelten (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 88 f.)?
c) Wer waren diese Personen und Zeugen?
d) Was haben die Durchsuchungen bzw. die Vernehmungen dieser Personen
ergeben?
e) Sind die Vernehmungsprotokolle bis heute erhalten?
f) Wo sind sie aufbewahrt?
g) Was haben die Ermittlungen in Österreich, der Schweiz und England ergeben?
8. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen von Generalbundesanwalt
Kurt Rebmann beim Durchsuchen des Wohnhauses der Eltern des
mutmaßlichen Attentäters Gundolf Köhler eine Reihe von Chemikalien
gefunden wurden (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 84)?
b) Welche Chemikalien waren das?
c) Waren diese zur Herstellung von Sprengstoff geeignet?
d) Sind exakt diese Chemikalien im Rahmen polizeilicher Untersuchungen
zweifelsfrei und ausschließlich als diejenigen festgestellt worden, die
zum Bau der Oktoberfest-Bombe benutzt worden sind?
e) Oder haben die polizeilichen Ermittlungen Aussagen von Angehörigen
Gundolf Köhlers erhärtet, dass diese Chemikalien aus der Zeit des Chemiestudiums
eines Bruders von Gundolf Köhler stammten und nicht zum
Bau der Oktoberfest-Bombe verwendet wurden?
f) Welche Erkenntnisse liegen den deutschen Behörden vor, die zweifelsfrei
belegen, dass Gundolf Köhler selbst am Bau der Bombe beteiligt war?
g) Beweisen diese Erkenntnisse, dass Gundolf Köhler die Bombe völlig
alleine und ohne fremdes Zutun gebaut hat?
9. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann in seinem
Roman „Verrat und Treue“ sehr detailliert beschreibt, wie die Bombe von
München elektrisch mittels Fernzündung gezündet worden sein soll (vgl.
Die Oktoberfest-Bombe, S. 324), und der Zündmechanismus der echten
Bombe bis heute ungeklärt sein soll?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann desWeiteren
beschreibt, dass der im Buch „Hunold Koller“ genannte Attentäter
Gundolf Köhler die Bombe auf einem Waldparkplatz nahe Tübingen von
einem „Walter Dressel“ entgegengenommen haben soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 322 ff.)?
Drucksache 16/13305 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
c) Haben deutsche Behörden den Roman von Karl-Heinz Hoffmann dahin
gehend untersucht, ob hier möglicherweise Täterwissen in Bezug auf
das Oktoberfest-Attentat verarbeitet worden sein könnte oder ob die
Schilderungen rein fiktiver Natur sind?
d) Haben deutsche Behörden untersucht, ob der Name „Walter Dressel“
ein Pseudonym des militanten Neonazis W. K. darstellen könnte?
e) Haben deutsche Behörden W. K. nach dem Anschlag von München vernommen?
f) Haben deutsche Behörden untersucht, ob der in Karl-Heinz Hoffmanns
Roman „Bebenburg“ genannte Ort in Wirklichkeit „Bebenhausen“
heißen könnte?
g) Ist ein tatsächlich bei Bebenhausen bestehenderWaldparkplatz auf mögliche
Spuren eines Bombenverstecks hin untersucht worden?
10. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich in den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen (MfS – Ministerium für Staatssicherheit) ein
neunseitiges Papier befindet, in dem die „Wehrsportgruppe Hoffmann“
die Tatbeteiligung am Oktoberfest-Attentat abstreitet und das Papier im
Nahen Osten kurz nach dem Anschlag von München verfasst worden
sein soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 325 ff.)?
b) Ist den deutschen Behörden dieses Papier bekannt?
c) Haben deutsche Behörden dieses Papier auf mögliches Täterwissen in
Bezug auf den Oktoberfest-Anschlag hin untersucht?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in dem Schreiben auch davon die
Rede ist, dass die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Kontakte zu einer im
Süden des Iran aktiven Gruppe unterhalten haben soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 326 ff.)?
e) Ist den deutschen Behörden bekannt, ob und zu welcher iranischen
Organisation die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ Kontakte unterhalten
haben will?
11. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei einem Mitglied der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ laut Aussagen von Generalbundesanwalt Kurt
Rebmann ein Kilogramm hart gegossenen Sprengstoffs militärischer
Herkunft gefunden worden ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 84)?
b) Um welche Art Sprengstoff handelte es sich dabei genau?
c) Ist der Sprengstoff identisch mit dem gewesen, der zum Bau der Bombe
von München verwendet wurde?
d) Woher genau stammte dieser aufgefundene militärische Sprengstoff?
e) Wie kam das Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ in den Besitz
dieses Sprengstoffs?
f) Musste sich diese Person wegen des Besitzes dieses Sprengstoffs vor
Gericht verantworten, und wenn ja, wie hoch war das Strafmaß?
12. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen
nach dem Anschlag mehrere Schausteller des Oktoberfests übereinstimmend
ausgesagt haben, dass sie etwa zehn Minuten vor dem Anschlag
eine weiße und wenige Sekunden vor dem Anschlag eine rote Leuchtrakete
haben aufsteigen sehen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 85 f.)?
b) Sind Reste dieser Raketen bei der Spurensuche am Tatort sichergestellt
worden?
c) Sind die Vernehmungsprotokolle erhalten, in denen die Zeugen diese
Raketen beschreiben?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13305
d) Hat die Polizei ermittelt, wer diese Raketen abgefeuert hat und warum
dies geschah?
13. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen bei
den Ermittlungen zum Anschlag etwa 1 800 Zeugen vernommen wurden,
1 500 Beweisstücke sichergestellt und 100 Gutachten erstellt wurden
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 89)?
b) Sind die Unterlagen mit den Zeugenaussagen erhalten?
c) Wenn ja, wo sind diese gelagert?
d) Sind die 1 500 Beweisstücke erhalten?
e) Falls ja, wo sind diese gelagert?
Falls nein, sind Unterlagen erhalten, die diese Beweisstücke auflisten
und beschreiben?
f) Sind darüber hinaus Fotos der Beweisstücke erhalten?
g) Wo sind diese Unterlagen gelagert?
h) Zu welchen Aspekten im Zusammenhang des Bombenanschlags von
München sind die erwähnten 100 Gutachten erstellt worden?
i) Sind diese 100 Gutachten erhalten?
j) Wo sind sie gelagert?
14. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen
mindestens ein Zeuge ausgesagt hat, dass eine zweite Bombe existiert
hatte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 90)?
b) Wer ist dieser Zeuge?
c) Hat sich seine Aussage als glaubwürdig erwiesen?
d) Falls ja, ist den Behörden der Verbleib der zweiten Bombe sowie deren
Herkunft bekannt?
e) Ist diese zweite Bombe aufgefunden worden?
15. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Medien recherchiert haben, dass
eine Reihe von Zeugen Gundolf Köhler am Tattag sowie in der Zeit
davor mit weiteren Personen in München gesehen haben soll (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 90 ff.)?
b) Haben die Behörden diese Zeugenaussagen überprüft?
c) Falls die Aussagen zutreffen, konnten die Behörden die Identität der
Personen ermitteln, mit denen Gundolf Köhler Kontakt gehabt haben
soll?
d) Wer waren diese Personen?
e) Waren diese Personen Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“?
f) Waren diese Personen Mitglieder anderer Organisationen?
g) Waren diese Personen deutsche Staatsbürger?
16. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich in den bei der BStU vorliegenden
Stasi-Unterlagen eine Information der Hauptabteilung XXII des
MfS findet, in dem ausführlich eine „Aktion Wandervogel“ mehrerer
deutscher Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) beschrieben ist?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass an dieser Aktion demzufolge die
LfVs von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt gewesen
sein sollen, diese „Aktion Wandervogel“ 22 Stunden vor dem Attentat
Drucksache 16/13305 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
in München begonnen und sich gegen Mitglieder der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ gerichtet haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 133 ff.)?
c) Sind die Informationen des MfS zutreffend?
d) Falls ja, was war Sinn und Zweck dieser „Aktion Wandervogel“?
e) Was war der Hintergrund dieser Aktion?
f) Welche möglichen Erkenntnisse über die „Wehrsportgruppe Hoffmann“
waren ihr Auslöser?
g) Woher stammten diese Erkenntnisse, und welchen Inhalt hatten sie?
h) Gegen welche Personen richtete sich die „Aktion Wandervogel“ genau?
i) Warum waren drei LfVs daran beteiligt?
j) Wie erklärt sich insbesondere der Beginn der „Aktion Wandervogel“
ziemlich genau 22 Stunden vor dem Anschlag in München?
k) Wieviele Mitarbeiter der drei LfVs waren daran beteiligt?
l) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut der polizeilichen Ermittlungen
Gundolf Köhler am Tattag aus Baden-Württemberg nach München
gefahren sein soll?
Haben die an der „Aktion Wandervogel“ beteiligten Kräfte des LfV
Baden-Württemberg Gundolf Köhler bei seiner Fahrt beschattet?
m)Haben die Mitarbeiter des baden-württembergischen LfV möglicherweise
noch weitere bzw. andere Personen aus dem Umfeld der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ aus Baden-Württemberg beschattet?
n) Welche Personen waren das?
o) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den Stasi-Akten zu dieser
Aktion davon die Rede ist, dass die LfVs „möglicherweise Kenntnis
über geplante Handlungen dieser Organisation (der Wehrsportgruppe
Hoffmann) hatten“?
Welche Handlungen sind damit gemeint?
p) Lagen den drei LfVs möglicherweise Kenntnisse vor, dass die „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ einen Anschlag in München planen könnte?
q) Stammen diese Informationen möglicherweise vom damaligen Verfassungsschutz-
V-Mann W. B., der am Tattag in einem Auto-Konvoi der
„Wehrsportgruppe Hoffmann“ unterwegs war?
17. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass W. B. sich nach dem Attentat mit
anderen Mitgliedern der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ in den Libanon
abgesetzt hat und im Oktober 1980 er gegenüber einem Angestellten der
Bar im Hotel Byblos in Damaskus ausgesagt haben soll, am Attentat
von München beteiligt gewesen zu sein?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass er auch von einer zweiten
Bombe, die auf dem Fest platziert gewesen sein soll, gesprochen hat und
diese Aussagen des V-Mannes W. B., beim bayerischen LKA für Terrorismus
(Dezernat 73) überprüft und für glaubwürdig befunden wurde
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 282 ff.)?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in einem entsprechenden Protokoll
sich auch der Vermerk: „Hier ist von anderer Seite bekannt geworden,
dass sich Hoffmann selbst im Libanon bei den Palästinensern damit
brüstete, mit seiner Gruppe den Anschlag verübt zu haben.“ findet (vgl.
Die Oktoberfest-Bombe, S. 283)?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13305
d) Liegen den deutschen Behörden Informationen vor, dass am 26. September
1980 eine zweite Bombe auf dem Oktoberfest platziert gewesen
ist?
e) Ist diese Bombe aufgefunden worden?
f) Aus welcher Quelle stammen die Aussagen, dass sich Karl-Heinz Hoffmann
gegenüber Palästinensern geäußert haben soll, mit seiner Gruppe
den Anschlag von München verübt zu haben?
Sind die deutschen Behörden diesen Hinweisen nachgegangen?
g) Stammen diese Aussagen möglicherweise von dem damaligen Rechtsextremisten
U. A., der ausweislich der bei der BStU vorliegenden Unterlagen
gegenüber dem MfS ausgesagt haben soll, nach dem Attentat
auf das Oktoberfest bei der „Soko Theresienwiese“ in München gewesen
zu sein, wo er nach eigenen Worten „sehr viel dort erfahren und
gehört“ (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 314) haben will?
h) Warum hatte U. A. Kontakt mit der „Soko Theresienwiese“?
i) War er als Zeuge vorgeladen worden?
j) Was hat er dort ausgesagt?
k) Was ist den deutschen Behörden über den heutigen Aufenthaltsort von
U. A. bekannt?
l) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen
U. A. als BND-Agent tätig gewesen sein soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 295 ff.)?
m)Treffen diese Veröffentlichungen zu, dass U. A. Agent des BND gewesen
ist?
18. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass ausweislich der u. a. durch Presseveröffentlichungen
bekannt gewordenen Fakten die Oktoberfest-
Bombe aus einem Feuerlöscher bestand, in dessen Inneren sich eine
Granathülle englischer Herkunft befand?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Raum zwischen Feuerlöscher
und Granathülle mit Nägeln, Schrauben, Muttern und anderen Metallstücken
gefüllt war, um die Splitterwirkung zu erhöhen?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen von Generalbundesanwalt
Kurt Rebmann es sich beim verwendeten Sprengstoff um
selbst hergestellten Sprengstoff mit der Wirkung von TNT handelte?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der Rekonstruktion der am
Tatort sichergestellten Bombensplitter sich auch Stanzzeichen des Feuerlöschers
rekonstruieren ließen?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut der bei der BStU aufgefundenen
Stasi-Akten ein Teil der Stanzzeichen aus den Buchstaben „EER“
bestand und ebenso die Polizei ein Stück Elektrokabel sicherstellte und
neben der in einem Kunststoffbeutel verpackten Bombe Gundolf Köhler
laut Zeugenaussagen auch ein kleines Kinderköfferchen bei sich trug
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 150 ff.)?
f) Konnte eingedenk dessen, dass Feuerlöscher amtlich mit einer Nummer
registriert sind, anhand der rekonstruierten Stanzzeichen des Feuerlöschers
dessen Herkunft zweifels frei geklärt werden?
g) Was bedeuten die Stanzzeichen „EER“?
h) War der Feuerlöscher zuvor gestohlen worden?
Drucksache 16/13305 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
i) Falls ja, wann, und wo ist er gestohlen worden?
j) Ist den Behörden bekannt, wer den Feuerlöscher beschafft hat?
k) Kommt Gundolf Köhler als Beschaffer des Feuerlöschers eindeutig in
Betracht, oder ist das zeitlich und räumlich zweifelsfrei auszuschließen?
l) Was haben die Untersuchungen zum Sprengstoff ergeben?
m)Hat es sich dabei tatsächlich um selbst hergestelltes TNT oder einen
selbst hergestellten Sprengstoff ähnlich brisanter Wirkung gehandelt?
n) Falls ja, wo ist dieses TNT oder der vergleichbare Sprengstoff hergestellt
worden?
o) Sind in der Wohnung von Gundolf Köhler Spuren exakt dieses Sprengstoffs
gefunden worden?
p) Hat die Polizei ermittelt, wer den Sprengstoff der Bombe von München
hergestellt hat?
q) Falls der Sprengstoff nicht selbst hergestellt war, was für Sprengstoff
kam beim Bombenbau zum Einsatz, und woher stammte er?
r) Woher stammte die englische Granathülle?
s) Hat die Polizei klären können, wie die Bombe gezündet wurde?
t) Ist die Bombe elektrisch gezündet worden?
u) Ist die Bombe durch Fernzündung gezündet worden?
v) Sind Reste der Sprengkapsel gefunden worden, mit der der Sprengstoff
der Bombe gezündet worden ist?
w)Woher stammte diese Sprengkapsel?
x) Sind bei Durchsuchungen weitere baugleiche Sprengkapseln bei Mitgliedern
der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ gefunden worden?
y) Was ist der Polizei über das Kinderköfferchen bekannt, das Gundolf
Köhler bei sich getragen haben soll?
19. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich in den bei der BStU vorliegenden
Stasi-Unterlagen auch ein Sprengversuch findet, den die Stasi
mit einer von Neonazis in Westberlin beschafften Bombe durchführte?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Bombe aus Beständen der
„NSDAP-Ortsgruppe Berlin“ stammen soll und einige Ähnlichkeiten
mit der Oktoberfest-Bombe aufweist?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Stasi-Papieren davon die
Rede ist, dass zur Herstellung dieser Bombe spezielle Kenntnisse notwenig
waren, die auf mögliche Verbindungen von Neonazis zu militärisch
ausgebildeten Personen hindeuten, die Bombe selbst sollte aber
auch von einem „Nichtfachmann“ gezündet werden können (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 170 ff.)?
d) Was ist den deutschen Behörden über diesen Sprengversuch der Stasi
bekannt?
e) Woher stammt die erwähnte Bombe, und wer hat sie gebaut?
f) Was für ein Sprengstoff befand sich in ihrem Inneren?
g) Hat es sich hier um militärischen Sprengstoff gehandelt?
h) Woher stammte dieser Sprengstoff?
i) Sind den deutschen Behörden Verbindungen westdeutscher Neonazis zu
Personen mit militärischer Ausbildung bekannt?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/13305
j) Sind den deutschen Behörden Neonazis mit militärischer Ausbildung,
vor allem einer Ausbildung im Sprengen bekannt?
k) Wer sind diese Personen?
l) Ist den deutschen Behörden bekannt, wo diese Personen ihre Sprengkenntnisse
erworben haben?
II. Wehrsportgruppe Hoffmann
20. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen
Karl-Heinz Hoffmann 1972 den Auftrag erhalten hat, Schilder für das
Olympiagelände in München für die Olympischen Sommerspiele 1972
in dieser Stadt anzufertigen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 175)?
b) Wer hat Karl-Heinz Hoffmann diesen Auftrag erteilt?
c) War Karl-Heinz Hoffmann hierfür auch auf dem Olympiagelände direkt
beschäftigt?
d) War Karl-Heinz Hoffmann zum Zeitpunkt der Geiselnahme israelischer
Sportler durch ein palästinensisches Terror-Kommando auf dem Olympiagelände?
e) Hatte Karl-Heinz Hoffmann zu diesem Zeitpunkt bereits Kontakte zu
Palästinensern oder mutmaßlichen deutschen Unterstützern dieser Aktion
wie beispielsweise U. A. oder anderen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 180, 296 ff., 314, 287 ff.)?
21. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass 1974 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
in einem Urteil gegen Karl-Heinz Hoffmann festgestellt
hat, dass Karl-Heinz Hoffmann „bei ihm günstig erscheinender
Gelegenheit seine Truppe einsetzt, dabei selbstverständlich Waffen verwendet
und den offenen Kampf mit politisch Andersdenkenden sucht“
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 175)?
b) Ist damals auch aufgrund dieses Urteils erwogen worden, die „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ als terroristische Vereinigung im Sinne des
§ 129a des Strafgesetzbuchs (StGB), zu verbieten?
22. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass 1976 das mutmaßliche Mitglied
der „Wehrsportgruppe Hoffmann“, der damalige Bundeswehrgefreite
D. E., einen Sprengstoffanschlag verübt hat (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 176)?
b) Ist damals auch aufgrund dieses Anschlags erwogen worden, die „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ als terroristische Vereinigung gemäß § 129a
StGB zu verfolgen?
c) Hält die Bundesregierung – nachdem das Bundesministerium des Innern
die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ schließlich am 30. Januar 1980 verbot,
allerdings nicht als terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a
StGB einstufte – auch heute noch an der letztgenannter Auffassung fest?
23. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen des damaligen Leiters
der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth, Oberstaatsanwalt
Dr. Rudolf Brunner, 1981 „schlüssige Beweise“ vorgelegen
wurden, dass die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ einen Nürnberger
Staatsanwalt sowie möglicherweise weitere Personen ermorden wollte?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der betreffende Staatsanwalt 141
Haftbefehle gegen „Wehrsportgruppe Hoffmann“-Mitglieder unterschrieben
haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 180)?
Drucksache 16/13305 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
c) Wer war der Staatsanwalt, den die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ mutmaßlich
ermorden wollte?
d) Welche Beweise hierfür lagen dem Landgericht Fürth vor?
e) Wer waren die 141 Personen, gegen die Haftbefehle vorlagen?
24. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseberichten Karl-Heinz
Hoffmanns Lebensgefährtin F. B. im Jahr 1977, Karl-Heinz Hoffmann
für 60 000 DM das Schloss Ermreuth als Hauptquartier der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“, das im Dritten Reich als Kreisführerschule der
NSDAP gedient hatte, erworben hat (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 181)?
b) Ist bekannt, woher das für den Kauf des Schlosses verwandte Geld
stammte?
25. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die „Wehrsportgruppe Hoffmann“
Kontakte zu etwa 80 verschiedenen rechtsextremen Organisationen
im In- und Ausland unterhielt (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 183)?
b) Welche 80 rechtsextremen Organisationen waren das im Einzelnen?
26. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann selbst in
seinem Propagandablatt „Kommando“ schrieb, dass die „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ nach zwei Jahren so genannter geistiger und organisatorischer
Vorarbeit 1974 gegründet worden sei (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 183)?
b) Was ist den deutschen Behörden über diese Vorbereitungsphase der
„Wehrsportgruppe Hoffmann“ bekannt?
c) Wer war an dieser Aufbauarbeit beteiligt?
d) Aus welchen Quellen bezog Karl-Heinz Hoffmann die für den Aufbau
seines umfangreichen Fuhrparks samt paramilitärischer Ausrüstung und
Waffen verwendeten Finanzmittel ?
e) Ist bekannt, bei welchen Unternehmen die „Wehrsportgruppe Hoffmann“
ihre Uniformen und Abzeichen herstellen ließ und wer diese
finanzierte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 183 ff.)?
f) Wie ist Karl-Heinz Hoffmann in den Besitz ausgemusterter Bundeswehrfahrzeuge
gelangt, durch deren Verkauf er einen Teil seiner Kosten
bestritten haben soll?
Wo hat er sie erworben?
g) Wer gehörte dem so genannten Freundeskreis der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ an, der einen Teil von Karl-Heinz Hoffmanns „Wehrsportgruppe
Hoffmann“-bedingten Kosten bezahlt haben soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 189), und wie viel Geld erhielt Karl-Heinz Hoffmann
so?
27. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Unterlagen der BStU der
frühere V-Mann des Verfassungsschutzes, P. W., mindestens einmal mit
Geldern des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) einen VW-Bus
für die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ erworben haben soll (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 191, 494)?
b) Warum hat das BfV P. W. damit beauftragt, mit Geldern des BfV einen
VW-Bus für die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ zu kaufen?
c) Hat das BfV darüber hinaus noch weitere Gelder an die „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ vermittelt, und gegebenenfalls wie viel?
d) Welches Ziel hat das BfV damit verfolgt?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/13305
28. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseberichten die Polizei
bei Durchsuchungen in Schloss Ermreuth im Juni 1981 eine zündfertige
TNT-Bombe gefunden haben soll und einmal auch zwei Kilogramm
TNT, der in Ziegelsteinen versteckt gewesen sein soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 189)?
b) Woher stammte dieses TNT?
c) Welcher Bauart war die mutmaßlich zündfertige TNT-Bombe?
d) Bestehen Parallelen bei der Bauart dieser aufgefundenen Bombe zu der
Bombe, die für das Oktoberfest-Attentat verwendet wurde?
29. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseberichten in den Reihen
der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ zahlreiche ausländische Agenten
aktiv gewesen sein sollen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 192, 198,
200)?
b) Treffen diese Berichte zu?
c) Ist deutschen Behörden bekannt, welche ausländischen Geheimdienste
Agenten in der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im Einsatz hatten?
d) Sind deutschen Behörden die Namen dieser Agenten bekannt?
30. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf dem Titelbild des „Wehrsportgruppe
Hoffmann“-Propagandablatts „Kommando“ in der Ausgabe vom
Juli 1979 der mutmaßliche München-Attentäter, Gundolf Köhler zusammenmit
Mitgliedern des„Wehrsportgruppe Hoffmann“-„Sturm 7“ zu
sehen ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 201), und am 2. August 1982
S. W. als Mitglied des „Sturm 7“ nach einer Flucht mit Geiselnahme in
Rodgau (Hessen) Selbstmord begangen und kurz vor seinem Tod sich
selbst bezichtigt hat, am Attentat von München beteiligt gewesen zu sein?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen im
Nachrichtenmagazin „Stern“ S. W. aber nach dem Attentat nicht von der
Polizei hierzu vernommen worden sein soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 206) und Gundolf Köhler und S. W. sich gekannt haben sollen?
c) Was ist über die Mitgliedschaft und die Aktivitäten von Gundolf Köhler
im „Sturm 7“ bekannt?
d) Treffen die Recherchen des „Stern“ zu, dass S. W. nach dem Attentat
von München nicht von der Polizei vernommen wurde?
31. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut vorliegenden Presseberichten
sowie den bei der BStU vorliegenden MfS-Unterlagen Gundolf Köhler
nicht nur zu Karl-Heinz Hoffmann, sondern darüber hinaus u. a. Kontakt
zu A.-H. M. (Anführer „Sturm 7“), H. D. (Gauführer Schwaben der
neonazistischen Wiking-Jugend), U. B. sowie möglicherweise auch
O. H. (u. a. Wehrsportgruppe Schlageter) gehabt haben soll (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 176, 234, 459 ff., 464, 469, 476 f.)?
b) Was ist den deutschen Behörden über die zahlreichen Kontakte von
Gundolf Köhler zu diesen führenden Neonazis der 70er/80er Jahre bekannt?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis heute umstritten ist, inwieweit
O. H. Gundolf Köhler gekannt hat oder nicht, da sich in bei der BStU
vorliegenden Unterlagen hier ein widersprüchliches Bild ergibt (vgl.
Die Oktoberfest-Bombe, S. 459 ff., 464, 469, 474)?
Drucksache 16/13305 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass O. H. gegenüber dem MfS als
Grund für seine Flucht in den Nahen Osten Ende Juli 1980 „vermutete
Repressivmaßnahmen der gegnerischen Kräfte im Zusammenhang mit
seinen Kontakten zu dem Attentäter Gundolf Köhler“ nennt (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 461, 469)?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass O. H. knapp zwei Monate vor
dem Anschlag in den Nahen Osten gereist ist und sich zum Zeitpunkt
des Attentats auch dort aufgehalten hat?
f) Ist bei den deutschen Behörden daher heute zweifelsfrei geklärt, ob
O. H. nun Gundolf Köhler persönlich gekannt hat oder nicht?
g) Liegen den deutschen Behörden Erkenntnisse vor, die den Schluss nahe
legen, dass O. H. möglicherweise von Anschlagsplänen gegen das Oktoberfest
bereits spätestens im Juli 1980 gewusst haben könnte?
h) Haben deutsche Behörden in diese Richtung ermittelt und O. H. hierzu
befragt?
i) Liegen den deutschen Behörden Erkenntnisse vor, inwieweit O. H. möglicherweise
Kenntnisse über Anschlagspläne gegen das Oktoberfest von
Gundolf Köhler oder möglicherweise von W. K. erhalten haben könnte?
j) Haben deutsche Behörden diesbezüglich Ermittlungen angestellt?
32. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ nach ihrem Verbot
1980 mindestens noch 1984 mit veränderter Organisationsform im
Untergrund fortgewirkt haben soll und auch eine Kommission der deutschen
Polizei die Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ nach
dem Verbot der Gruppe weiterhin beobachtet haben (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 210 ff., 217, 270, 276)?
b) Decken sich diese Erkenntnisse des MfS mit denen deutscher Behörden?
c) Wie lange hat die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im Untergrund fortgewirkt?
d) In welcher Form hat sie weiter bestanden?
e) Welche strafrechtlich relevanten Aktivitäten hat sie entfaltet?
f) Welche Erkenntnisse hat die deutsche Polizei im Rahmen der Kommission
nach dem Verbot der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ über die Mitglieder
der Gruppe ermittelt?
33. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen das BfV sowie das Bayerische LfV in den Tagen
vor dem Doppelmord an dem jüdischen Verleger Shlomo Levin und seiner
Lebensgefährtin Frida Poeschke am 19. Dezember 1980 mindestens
zwei Observationen gegen Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“
ausgeführt haben sollen?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach bisherigen Erkenntnissen
U. B. den Mord verübt haben soll und bis heute unklar ist, inwieweit
er Mittäter/Mittäterinnen hatte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 225 ff.)?
c) Welchen Zweck hatten diese Observationshandlungen des Verfassungsschutzes
wenige Tage vor dem Doppelmord?
d) Welche Ergebnisse haben diese Observationen erbracht?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/13305
e) Haben die beiden beteiligten Ämter für Verfassungsschutz Hinweise
erhalten, wonach Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ den
Mord an Shlomo Levin und Frida Poeschke oder andere Straftaten
geplant haben?
f) Sind hier möglicherweise gewonnene Erkenntnisse über eventuell
geplante Straftaten der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ nicht an die zuständigen
Polizeibehörden weitergegeben worden, die den Mord möglicherweise
hätten verhindern können?
g) Welcher Grund lag vor, dass einmal das BfV und einmal das Bayerische
LfV bei den genannten Observationen tätig wurden?
34. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass zum engen Umfeld der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ auch der so genannte Hochschulring Tübinger
Studenten um A. H. gehörte und er nicht nur offenbar Mitglied eines
CSU-Freundeskreises im Rahmen der „Aktion 4. Partei“ nach dem
Kreuther Trennungsbeschluss, sondern auch ein enger Gefährte von
Karl-Heinz Hoffmann war?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann Gundolf
Köhler an A. H. verwiesen hatte, als Gundolf Köhler Karl-Heinz Hoffmann
wegen des Aufbaus einer eigenen Wehrsportgruppe nachfragte
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 55, 234)?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass A. H. bis in die jüngste Vergangenheit
u. a. für die NPD aktiv war?
d) Welche Details sind über die Kontakte von Gundolf Köhler zu A. H.
bekannt?
Wie lange war A. H. für die „Aktion 4. Partei“ in Tübingen aktiv?
e) Wie kam der damals schon als rechtsradikal bekannte A. H. mit der
„Aktion 4. Partei“ in Kontakt?
f) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen sich A. H. auch an zahlreichen Aktionen gegen die
DDR beteiligt haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 237 ff.)?
Was ist den deutschen Behörden über A. H.s Aktionen in diesem Zusammenhang
bekannt?
g) Was ist deutschen Behörden über seine heutigen Aktivitäten im rechtsradikalen
Spektrum bekannt?
h) Ist den deutschen Behörden bekannt, wie H. seine Aktivitäten finanziert?
35. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Presseveröffentlichungen
1974 ein damals 18-jähriger „Christian W.“ an Übungen der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ teilgenommen hat und der heute noch aktive
Hamburger Neonazi Christian Worch später dem Magazin „Spiegel-
Reporter“ in einem Interview bestätigte, dass er offenbar an WehrsportÜbungen
teilgenommen hatte (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 263 ff.)?
b) Ist den deutschen Behörden bekannt, ob Christian Worch an Übungen
der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ teilgenommen hat und Kontakte zu
ihr unterhielt?
36. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem „Wehrsportgruppe
Hoffmann“-Mitglied U. B. auch andere Mitglieder der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ als Söldner im damaligen afrikanischen Rhodesien
gekämpft haben sollen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 94 f., 187, 196,
198, 225, 235, 278, 476)?
Drucksache 16/13305 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch die „Wehrsportgruppe Hoffmann“
mehrfach zusammen mit dem Hochschulring Tübinger Studenten
verbotene Söldnerwerbung für Aktivitäten in Rhodesien betrieben
hat?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervorgeht, dass sich im September 1981 deutsche
Neonazis in Namibia und Südafrika sowie in einem militärischen Ausbildungslager
nahe der angolanischen Grenze aufgehalten haben sollen?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach diesen Hinweisen zufolge
der südafrikanische Geheimdienst Neonazis aus der Bundesrepublik
Deutschland bei Terroranschlägen gegen Angola miteinbezogen haben
soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 278)?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass gleichzeitig im Zusammenhang
mit dem „Langemann-Untersuchungsausschuss“ des bayerischen Landtags
durch Berichte im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ bekannt
geworden ist, dass sich ein so genannter Cercle (auch Cercle Violet), zu
dem auch Franz Josef Strauss gehört haben soll, um eine „Beeinflussung
der Lage in Rhodesien und in Südafrika in einem europäisch-konservativen
Sinn“ bemüht habe?
f) Was ist deutschen Sicherheitsbehörden über die Söldnerwerbung der
„Wehrsportgruppe Hoffmann“ bzw. des Hochschulrings Tübinger Studenten
für Rhodesien bekannt?
g) Wie viele und welche deutschen Neonazis haben in welchem Zeitraum
in Afrika als Söldner gekämpft?
h) Waren den deutschen Sicherheitsbehörden diese Aktivitäten bekannt?
i) Was haben die Behörden dagegen unternommen?
j) Treffen die Erkenntnisse des MfS zu, wonach der südafrikanische Geheimdienst
deutsche Neonazis in Terroranschläge gegen Angola einbeziehen
wollte?
k) Was ist den deutschen Behörden darüber bekannt?
l) Stehen die Aktivitäten der deutschen Neonazis in Afrika in einem Zusammenhang
mit den bekannt gewordenen Aktivitäten des „Cercle“,
dessen Aktivitäten in Afrika u. a. im Rahmen des Langemann-Untersuchungsausschusses
bekannt geworden sind?
m)Sind deutsche Behörden hier möglichen Zusammenhängen nachgegangen?
37. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach dem Verbot der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ eine Gruppe deutscher Neonazis aus diesem Umfeld
in den Nahen Osten ausgewichen ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 281 ff.)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass dort das „Wehrsportgruppe Hoffmann“-
Mitglied K. U. B. über einen längeren Zeitraum hinweg gefoltert
und schließlich ermordet wurde und wegen der Folter im Dezember
1986 gegen einige „Wehrsportgruppe Hoffmann“-Mitglieder Bewährungsstrafen
ergangen sein sollen (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 286)?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Aussagen des „Wehrsportgruppe
Hoffmann“-Mitglieds A.-H. M. K. U. B. in der Mordnacht von
Karl-Heinz Hoffmann, U. B. sowie K. H. in einem Auto abgeholt worden
sein soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 286) und bis heute niemand
wegen des Mordes bzw. mutmaßlich gemeinschaftlich begangenen
Mordes an K. U. B. verurteilt worden ist ?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/13305
d) Ist den deutschen Behörden heute bekannt, wer den Mord an K. U. B.
begangen hat oder am Mord beteiligt gewesen ist?
e) Sind diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet worden?
f) Zu welchem Ergebnis haben die Ermittlungen geführt?
g) Liegen den deutschen Behörden, namentlich dem Bundeskriminalamt,
Aussagen von „Wehrsportgruppe Hoffmann“-Mitgliedern oder anderen
Zeugen vor, die über den Tatablauf der Mordnacht Auskunft geben und
den oder die Täter eindeutig und zweifelsfrei bestimmen können?
III. Gladio
38. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervorgeht, dass offenbar unter Mitwirkung der
CIA „im Zeitraum 1966 bis in die 70er Jahre hinein in Norwegen, Dänemark,
Schweden und Finnland Waffenlager angelegt, Pläne für die
Sprengung von Verkehrsknotenpunkten und Großbetrieben sowie
Putschpläne ausgearbeitet und so genannte Antikommunistische Aktionsgruppen
gebildet“ wurden (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 345)?
b) Liegen deutschen Behörden hierüber ähnliche Erkenntnisse vor?
c) Liegen deutschen Behörden Kenntnisse vor, wonach unter Zutun der
CIA ähnliche Gruppen mit vergleichbarer Zielrichtung u. U. auch in der
Bundesrepublik Deutschland gebildet wurden?
d) Falls ja, wie haben sich diese Gruppen personell zusammengesetzt?
e) Falls ja, was ist deutschen Behörden über Ausrüstung, Finanzen und
Ausbildung solcher Gruppen bekannt?
f) Hält es die Bundesregierung für denkbar oder kann sie ausschließen,
dass auch neonazistische Wehrsportgruppen (z. B. „Wehrsportgruppe
Hoffmann“, „Deutsche Aktionsgruppen“, „Aktionsfront Nationaler
Sozialisten“, „Heimatschutzverein Eifel“, „Braunschweiger Gruppe“
u. Ä.) in der Bundesrepublik Deutschland die eingangs beschriebenen
Funktionen ausfüllten, wie das Veröffentlichungen in der Presse (vgl.
z. B. Junge Welt vom 29. September 2008) als hypothetisch denkbare
Möglichkeit beschreiben?
39. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervorgeht, dass ab 1974 Untersuchungen in Italien
eine Gruppe um den damaligen italienischen Geheimdienstchef Micheli
ein „konspiratives Zentrum innerhalb des SID, parallel zur offiziellen
Abwehrstruktur“ aufgebaut haben soll?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Gruppe Verbindungen zum
NATO-Büro für psychologische Kriegsführung in Verona und zum
EURATOM-Forschungszentrum in Ispra unterhalten haben soll und
Micheli Aktionen der „Roten Brigaden“ gesteuert und „beträchtliche
Gelder“ von der CIA empfangen haben soll (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 350)?
c) Sind vergleichbare Parallelstrukturen bei den Geheimdiensten auch in
der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und gegebenenfalls welche?
d) Haben deutsche Behörden diesbezüglich Untersuchungen angestellt?
e) Inwieweit treffen Aussagen zu, dass italienische Neofaschisten, die den
Anschlag auf die Mailänder Landwirtschaftsbank vom November 1969
verübt haben, Verbindungen zu Bundeswehr-Dienststellen unterhalten
haben (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 350)?
Drucksache 16/13305 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
f) Inwieweit treffen Informationen zu, wonach der frühere SS-Führer
Skorzeny in München die Firma „Merex AG“ gegründet hat und die
italienischen Neofaschisten mit Waffen versorgt haben soll (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 351)?
g) Inwieweit treffen Informationen der italienischen Zeitschrift „Giorno“
(April/Mai 1978) zu, wonach italienische Neofaschisten und mögliche
Hintermänner Terroraktionen der „Roten Brigaden“ organisiert haben
sollen sowie Kontakt zum „extremen Flügel des BND“ unterhalten
haben sollen, der angeblich von Franz Josef Strauss im angeblich
„engen Zusammenwirken mit der CIA“ geleitet worden sein soll (vgl.
BStU-Unterlagen, abgedruckt in Die Oktoberfest-Bombe, S. 351 ff.)?
40. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervor geht, dass der Mehrfach-Agent P. W. gegenüber
dem MfS ausgesagt haben soll, dass die in München ansässige
Burschenschaft „Danubia“ nach Annahme des italienischen Staatsschutzes
UCIGOS als „Mitfinanzier von Foren, politischen Attentaten in den
60er Jahren“ (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 505) aktiv gewesen sein
soll?
b) Liegen deutschen Behörden Informationen vor, die diese Aussagen belegen
oder widerlegen können?
c) Welche politischen Attentate sind hier gemeint?
41. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass den bei der BStU vorliegenden
MfS-Notizen zufolge die italienische profaschistische Terrororganisation
„Kampf gegen den Kommunismus“ in einem „geheimen NATOStützpunkt
auf Sardinien und in einem Lager in Bayern ausgebildet“
worden sein soll und auch die Waffen dieser Organisation aus der
Bundesrepublik Deutschland stammen sollen (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 357)?
b) Treffen diese Informationen zu, dass italienische Rechtsextremisten auf
einem NATO-Stützpunkt auf Sardinien und in einem Lager in Bayern
ausgebildet worden sind?
c) War/ist der erwähnte NATO-Stützpunkt auf Sardinien identisch mit der
BND-Residentur in Sassiri/Sardinien (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 363, 424)?
d) Wo genau war dieses oben erwähnte angebliche Ausbildungslager in
Bayern eingerichtet?
e) Wer hat dieses Ausbildungslager eingerichtet bzw. unterhalten?
f) Wer waren die Ausbilder?
g) Ist zweifelsfrei auszuschließen, dass mit diesen Ausbildungslagern
möglicherweise paramilitärische Ausbildungsaktivitäten der „Wehrsportgruppe
Hoffmann“ gemeint sein könnten, deren Anführer Kontakte
zu italienischen Neofaschisten unterhalten haben sollen?
h) Wie viele italienische Rechtsextremisten sind dort gegebenenfalls ausgebildet
worden?
i) Welchen Zweck hatte diese Ausbildung, und worin bestand sie konkret?
j) Treffen die Aussagen zu, wonach diese Personen Waffen aus der Bundesrepublik
Deutschland erhalten haben?
42. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass den bei der BStU vorliegenden
MfS-Notizen zufolge die NATO umfangreiche Spezialkräfte für den so
genannten subversiven Kampf unterhalten und ausgebildet haben soll
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/13305
und diese Spezialkräfte mit Geheimdiensten kooperiert haben sollen
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 370 ff., 377 ff.)?
b) Inwieweit treffen diese Informationen zu?
c) Wie lange bestanden diese Spezialkräfte, und wann wurde sie effektiv
demobilisiert?
d) Sind diese Spezialkräfte mit den „Gladio“- bzw. „Stay Behind“-Strukturen
in der Bundesrepublik Deutschland identisch bzw. bestanden/
bestehen Querverbindungen zwischen diesen Strukturen?
e) Wer war für diese Strukturen politisch und militärisch verantwortlich?
43. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in Bezug auf die Ausrüstung dieser
Spezialkräfte von so genannten Himmelshaken, Tierfußprothesen,
Feuerwaffen in Form von Schreibgeräten und Spazierstöcken, kleinkalibrigen,
transportablen Kernminen, Kleinst-U-Booten für drei Mann
Besatzung etc. die Rede ist (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 386 f.)?
b) Treffen diese Informationen über die Ausrüstung der Spezialkräfte zu?
c) Nutzten die Spezialkräfte derartige Ausrüstungsgegenstände und Waffen?
44. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervorgeht, dass der Funkaufklärung des MfS das
Dechiffrieren von Funksprüchen der „Stay-Behind“-Agenten vor allem
deshalb möglich wurde, weil der BND in den 70er Jahren offenbar versehentlich
zweimal die gleichen Chiffrierunterlagen an seine Agenten
ausgegeben haben soll (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 389 ff., 410)?
b) Treffen diese Erkenntnisse zu, dass das MfS die Funksprüche des BND
an jene „Stay-Behind“-Agenten aufgrund dieses angesprochenen Fehlers
entschlüsseln konnte?
45. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervorgeht, dass eine als „Nr. 2“ bezeichnete
Agentengruppe über einen Zeitraum mehrerer Jahre einen durch Personenschützer
bewachten Staatsanwalt aus dem Raum Tübingen ausspähen
sollte?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass konkret die Agenten den Auftrag
gehabt haben sollen, u. a. den Arbeitsweg, die Wohnung, den Begleitschutz,
die Sicherung (durch Hunde) und die beste Annäherung auszuspionieren
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 391 ff., 415, 417)?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Agenten der Gruppe „Nr. 2“
darüber hinaus auch eine Zahnradfabrik in Schwäbisch-Gmünd bzw.
Friedrichshafen sowie ein Umspannwerk in Kirchheim/Teck im Auftrag
des BND umfassend ausgespähen sollten (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S.393 f., 415 ff.)?
d) Inweitweit treffen diese Informationen zu?
e) Wer waren die Agenten, die die Gruppe „Nr. 2“ bildeten?
f) Warum hat der BND die Überrollagenten „Nr. 2“ damit beauftragt, den
Staatsanwalt aus Tübingen umfassend auszuspähen?
g) Wer war dieser Staatsanwalt, der offenbar über einen Begleitschutz verfügte?
h) Warum sollten die Agenten der Gruppe „Nr. 2“ diesen Staatsanwalt
offenbar bis in die Privatsphäre hinein ausspähen?
Drucksache 16/13305 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
i) Was war der Grund, warum die Agentengruppe „Nr. 2“ sowohl die erwähnte
Zahnradfabrik wie auch das Umspannwerk ausspähen sollten?
j) Kann zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass diese Spähaktionen das
Ziel gehabt haben könnten, dass diese Objekte im Kriegsfall möglicherweise
Ziel von Sabotageaktionen werden sollten, wie das aus der allgemeinen
Aufgabe der Überrollagenten entsprochen haben soll?
46. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen sich auch Karten finden, auf denen die Standorte von
Überrollagenten eingezeichnet worden sind (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S.404 f.)?
b) Sind die in den Unterlagen angegebenen Standorte der „Stay-Behind“-
Agenten auf den vorliegenden Karten zutreffend?
c) Sind darüber hinaus weitere Standorte von Überrollagenten bekannt geworden?
47. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aus den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen hervorgeht, dass das MfS mindestens einmal auch
„Stay-Behind“ zugeschriebene Funksignale aus dem Raum Dresden
ortete (vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 421)?
b) Treffen diese Informationen zu?
c) Waren Überrollagenten auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
aktiv?
d) Welchen Auftrag hatten die Agenten dort auszuführen?
48. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass, den bei der BStU vorliegenden
MfS-Unterlagen zufolge im Raum Lüneburg eine „Stay-Behind“-Agentengruppe
mit der Nr. 27 aktiv gewesen sei (vgl. Die Oktoberfest-
Bombe, S. 436 ff., 450)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass, wie die bei der BStU vorliegenden
Karten mit den eingezeichneten Funkstandorten der „Stay-Behind“-
Agenten zeigen, die Standorte dieser „Gruppe 27“ räumlich sehr dicht
am Wohnort bzw. im Aktionsraum des Rechtsextremisten H. L. und der
„Wehrsportgruppe Hoffmann“ gelegen haben sollen, deren Mitglied er
zeitweise gewesen sein soll?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass H. L. Kontakte zu den rechtsterroristischen
„Deutschen Aktionsgruppen“ unterhielt und diesen auch
Waffen bzw. Sprengstoff zur Verfügung gestellt haben soll?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass H. L. laut dem Nachrichtenmagazin
„DER SPIEGEL“ umfangreiche Waffenlager auf einer Fläche der
Größe von 125 Fußballfeldern angelegt hatte und sich als eine Art
„Werwolf“ für den Fall einer sowjetischen Invasion verstand?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut den bei der BStU vorliegenden
MfS-Aufzeichnungen der BND mehrfach diese „Gruppe 27“ per
Funk angewiesen haben soll, Materialverstecke anzulegen (vgl. Die
Oktoberfest-Bombe, S. 452) und der Aktionsradius von H. L. mit dem
der „Gruppe 27“ faktisch identisch sei?
f) Ist der Bundesregierung bekannt, dass H. L. auch kurz nach dem Oktoberfest-
Attentat in Verdacht geraten ist, möglicherweise den Sprengstoff
o. Ä. für den Anschlag geliefert zu haben (vgl. Die Oktoberfest-Bombe,
S. 127, 251 ff., 255 ff., 277, 436 ff.) und auch selbst u. a. zusammen mit
dem Rechtsextremisten P. N. Sprengstoffanschläge verübt haben soll
(vgl. Die Oktoberfest-Bombe, S. 445 ff., 472, 475)?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/13305
g) Ist der Bundesregierung bekannt, dass P. N. offenbar Kenntnisse von
H. L.s Waffenlagern hatte, über eine Ausbildung als Diplom-Chemiker
verfügte und Kontakte zum Sprengmeister der Bundeswehr hatte (vgl.
Die Oktoberfest-Bombe, S. 443 ff.)?
h) Ist der Bundesregierung bekannt, dass er bis 1995 selbst noch weitere
Waffenlager unterhalten haben und bis heute u. a. in der NPD aktiv sein
soll?
i) Können deutsche Behörden u. a. aufgrund der genannten räumlichen
Nähe zur – angeblich vom BND angewiesenen – „Gruppe 27“ und deren
Aufgaben (Anlegen von Verstecken, Partisanenkampf) zweifelsfrei
und definitiv ausschließen, dass H. L. ebenfalls Mitglied des „Stay-Behind-
Netzwerks“ war?
j) Haben deutsche Behörden heute zweifelsfrei geklärt, ob nun der zum
Bau der Münchner Bombe verwendete Sprengstoff bzw. die zum Bau
verwendete britische Granathülle aus Beständen von H. L.s Waffenlager
stammte?
k) Haben deutsche Behörden zweifelsfrei geklärt, ob der möglicherweise
zum Bau der Münchner Bombe verwendete Sprengstoff im Umfeld von
H. L. hergestellt worden ist?
l) Können deutsche Behörden ausschließen, dass P. N. Mitglied des „Stay-
Behind-Netzwerks“ gewesen war bzw. ist?
m)Ist P. N. im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag auf das Münchner
Oktoberfest vernommen worden?
n) Ist P. N. insbesondere befragt worden, ob er durch Aussagen dazu beitragen
kann, die Herkunft der Bombe, des Sprengstoffs und anderer
Bestandteile der Bombe von München zu klären?
Berlin, den 4. Juni 2009
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