Palästina-Staat - unfertiger Text -
Ich befürworte Macrons Entscheidung, wenngleich nicht unproblematisch.
Ein kleiner Ausflug ins #Völkerrecht:
Im Unterschied zur gängigen Praxis und vielen Völkerrechtlern, ablehne ich eine Staatenanerkennung und Staatenaberkennung durch einzelne Staaten, zumal es mir dafür der UNO-Entscheidung bedarf.
So gibt es meinerseits oft Kritik, wenn es um
Anerkennung von separatistischen Staatsgründungen oder auch Exilregierungen
geht.
Mir braucht es dazu immer den Weltsicherheitsrat, hilfsweise oder gar
ersatzweise ein wechselseitiges Bestätigungsverfahren durch IGH-Gutachten und
mehrheitliche Resolution der Generalversammlung. wobei es auf die Reihenfolge
nicht ankommen müsste.
Infolge meiner Völkerrechtsauffassung dürfen einzelne Staaten für solche UNO-Entscheidungen nur plädieren, keine Fakten schaffen.
Auch in diesem Fall halte ich an meiner Auffassung fest, aber Macrons Entscheidung verstößt immerhin nicht gegen die tradierte und von allen Staaten gepflegte Praxis = geltendes #Völkergewohnheitsrecht.
Nicht jede Gewohnheit wird zum Gewohnheitsrecht, schon gar nicht Schlechte Gewohnheit, aber noch hat es sich nicht breit genug durchgesetzt, nationale Alleingänge in solcher Frage für schlecht zu halten.
Andererseits bedeutet Gewohnheitsrecht nicht,
dass kein besseres Recht zur Anwendung kommen dürfe, wie es der Charta der
Vereinten Nationen durchaus zu schlussfolgern wäre.
Dass es nicht geschieht, liegt am fortwährenden Willkür-Anspruch nahezu aller
Nationalstaaten - unter dem Deckmäntelchen Nationaler Souveränität.
Mein Widerspruch schließt dennoch nicht die Zustimmung aus, ist nur Kritik.
Was spricht für Macrons Entscheidung?
Den Palästinensern ist wie den Israelis die
Eigenstaatlichkeit seit 1947 per UNO-Resolution 181 unwiderrufen versprochen und
deshalb einzulösen.
Es bleibt allerdings völkerrechtlich umstritten, ob der
"Teilungsplan" verbindlich und die Staatsgründung Israels
rechtskonform waren, allerdings erachte ich die etwaigen Rechtsmängel als
"geheilt", denn ausnahmslos anerkennen alle UNO-Entscheidungen zum
Nahost-Konflikt das Existenzrechts Israels, somit auch nach meinen Kriterien.
Die PLO begab sich mit dem Abkommen zwischen Rabin und Arafat ebenfalls auf diesen Weg, anerkannte das Existenzrecht Israels und proklamierte (wie Israel Jahrzehnte zuvor) den "Palästinenserstaat" im Jahr 1988.
Alle palästinensischen Gesuche um Anerkennung dieser Staatsgründung fanden zwar in UNO-Generalversammlungen mehrheitlichen Zuspruch, aber scheiterten an Weigerungen Israels und auch vieler Staaten, die zwar für die Zweitstaatlichkeit plädieren, aber Israel nicht zu überzeugen vermochten.
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unfertig >>>>>>>>
konnte sich daraus kein Recht der Arabischen Staaten zum Krieg ableiten.
Völkerrechtsfester allerdings die zugestandenen Gebietsgewinne Israels 1967, an denen niemand rütteln sollte, wenngleich eine Transitabkommen für die Verbindung des Gaza-Gebiets zum Westjordangebiet wünschenswert wäre. Ein Frieden würde es erleichtern. Wonach es leider überhaupt nicht aussieht.
"Während der Staat Israel am 15. Mai 1948 gegründet und in die Vereinten Nationen aufgenommen wurde, kam es nicht zur Gründung eines palästinensischen Staates . Die übrigen Gebiete des Palästina von vor 1948, das Westjordanland – einschließlich Ostjerusalem – und der Gazastreifen, wurden von 1948 bis 1967 von Jordanien bzw. Ägypten verwaltet."
https://de.wikipedia.org/wiki/Oslo-Friedensprozess