Rassismus im deutschen Zuwanderungsrecht
Beim Nachzug von Ehegatten nach Deutschland müssen seit 2007 Ausländer einen mehrmonatigen Sprachkurs mitsamt Sprachprüfung bereits im Heimatland absolvieren, obwohl sie dann später in Deutschland ja sowieso zum Integrationskurs verpflichtet werden.
Dies hat neben dem Trennungsschmerz von frisch verheirateten Menschen, auch finanzielle Folgen (Umzug in weit entfernte Städte mit Kursangebot, Kursgebühren etc.)
Ausnahme: EINER DER BEIDEN Ehepartner kommt aus einem EU-Land (AUSSER DEUTSCHLAND!!) , Nordamerika, Japan, Korea, Australien oder Neuseeland. Dann bekommt der Immigrant ein Visum, auch ohne einen Sprachkurs abgelegt zu haben.
Der Gesetzgeber begründet die Regelungen mit der Bekämpfung von "Zwangs-" und "Scheinehen", ohne das jemand allerdings erklären kann, wie ein dreimonatiger Sprachkurs diese konkret verhindern kann.
Es ist "rassistisch" ganze Länder, Kontinente und Kulturen gleich unter Generalverdacht zu stellen und z.b. eine Immigrantin aus Thailand anders zu behandeln als eine Immigrantin aus Korea.
Neben diesem unverhohlenen Rassismus, ist die Regelung "inländerdiskriminierend", da ein Deutscher mit einem Ehepartner aus Südamerika, Afrika und den meisten Ländern Asiens dieser Zwangstrennung unterliegt, ein in Deutschland lebender EU-Ausländer (Nordamerikaner etc.) aber nicht.Udo 30.09.2008 >> Diskussion