Rauchmelder
weil der Geruchssinn schläft, wenn wir schlafen!

  
Rauchmelder werden an den Zimmerdecken angebracht, sind zumeist batteriebetrieben, damit sie netzunabhängig auch in Fällen funktionieren, wenn ein Kurzschluss die Elektroanlagen lahm legte und Brandverursacher war.
  

NEUE VORSCHRIFT BERLIN: BIS 2020 müssen auch alle Altbauwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein !

berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/4223709-739654-berlin-fuehrt-rauchmelderpflicht-ein.html 

berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-45-rauchwarnmelderpflicht-fuer-berlin-20-fragen-und-antworten.htm   

Die erforderlichen Batteriewechsel wären  erforderlich, die für Vermieter und Verwalter mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden sind: 

1. Festlegung von Wartungsintervallen, 2. Terminabsprachen, 3. Fahrtkosten, 4. Vornahmekosten.

Sinnvoller ist es demzufolge, dass die Bewohner/Nutzer wartungspflichtig sind - und Vermieter/Verwalter Stichproben durchführen, ob den Wartungspflichten genügt wird. 

Sinnvoll wäre für festgestellte Nachlässigkeiten eine geringfügige, aber den Einzelaufwand kostendeckende Konventionalstrafe.

>> Rauchmelderpflicht    Rauchmelder-Protokoll  pdf

>> Rauchabzugsanlage

>> Rauchverbote

Marktrecheche und Rauchmeldertest  rauchmelder2015fbueroflur.jpg (149312 Byte)

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