Rettet den Wulff !

Das niedersächsische Ministergesetz untersagt "verbilligte" Kredite. 

Dass die Zinsen eines Kredits von Privatleuten niedriger sind als beim Bankkredit, ist vollends gewöhnlich und zwar "billiger", nicht aber "verbilligt".
Und zum statthaften, gegenseitigen Vorteil, denn es ebenfalls normal, dass der private Kreditgeber einen höheren Zinssatz als für ein Bankfestgeld kassiert.

Wenn der bankübliche Schuldzinssatz damals bei 5,4 % gelegen haben mag, dann waren die zwischen Wulff und Geerken vereinbarten 4 % für beide Seiten in Ordnung, denn dann wäre für Geerken der bankübliche Zinssatz für Festgeld kaum bei 3 % gewesen. 

Wer Herrn Wulff vorwirft, er habe einen "verbilligten Kredit" erhalten, kennt sich entweder nicht aus oder betrügt die Öffentlichkeit.

Wer Wulffs Rücktritt will, darf das fordern, aber dass Staatsrechtler in führenden Medien unseres Landes unwidersprochen mit falschen Vorwürfen auftreten, ist skandalös. Und das Schweigen dagegen ein Versagen der akademischen Klasse.

Markus Rabanus 20111220

 

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