Ritterkreuz

In Hitlers Vorstellung hatte ein deutscher Soldat zu siegen oder zu sterben, Gefangenschaft war keine Option. Entsprechend verfügte er am 27. November 1944, „... daß an vermisste, kriegsgefangene und internierte Wehrmachtsangehörige Kriegsauszeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Dabei spielt die Tatsache, daß ein Verschulden an der Gefangennahme bzw. Internierung nicht vorliegt, keine Rolle.“.

Verleihungen nach dem Tode hingegen kamen vor.  

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Ritterkreuz_des_Eisernen_Kreuzes

Posthum wurde beispielsweise dem Kapitänleutnant Max-Martin Teichert, Kommandant von U-Boot 456 das "Ritterkreuz" verliehen.

 

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