Schneebeseitigung  >> Schneeräumgeräte

Die Schneebeseitigung auf Gehsteigen obliegt den Grundstückseigentümern als Verkehrssicherungspflicht. Ist das Grundstück vermietet, so können die Kosten der Schneebeseitigung als Betriebskosten auf die Mietverhältnisse verteilt werden.
Es ist betriebskostensparend, wenn Mieter mitwirken, zumindest die Hauszugänge betreffend.


Schneebeseitigung20101231  mit Hüpffeldern

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