Schönheitsreparaturen

In unseren Mietverträgen findet sich die Regel, dass die Schönheitsreparaturen dem Mieter obliegen. Dennoch passiert es immer wieder, dass uns Wohnungen ruiniert werden, weil Menschen "abstürzen": 

Beispiele >> Drogenwohnung   

>> Schönheitsreparaturen-Rechtsprechung

>> Schönheitsreparaturen im Gewerbemietrecht

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