Sittlichkeit  und  Recht

Hallo Moritz, 

noch eine Kleinigkeit zur Sittlichkeit, für die "einfache Regeln des netten Miteinanders" nicht genügen können. 
Nettigkeit fordern die Religionen seit Tausenden von Jahren. Der eine kann es, der andere nicht und viele sind zu Tieren netter.

Nein, das kann nicht die Qualität von Sittlichkeit sein, über die zu diskutieren lohnt, denn solches Maß wohnt jedem inne, der sich nur selbst befragt.

Die Qualität guter Sitten beruht nicht auf bloßer Freundlichkeit, sondern umgekehrt beruht die Freundlichkeit auf "Wertschätzungen": dass der Mensch einander im Werte gleicht, sozial verpflichtet und berechtigt ist wie zur Freiheit berechtigt und verpflichtet.

Wertschätzungen finden ihren Niederschlag im Recht. So ist die Sittlichkeit eine Begleiterin des Rechts. Sie kann verderben oder gewinnen, insoweit sich die Rechtsordnung mit Gesetzen und Exekutive darum bemüht.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schreibt da einiges fest, was die Gleichwertigkeiten betrifft und das Verhältnis von Freiheit, Verpflichtung und Berechtigung.
Nicht alles stand von Anfang an im Grundgesetz, vieles kam hinzu (Geschlechtergleichstellung, Behindertengleichstellung),  vieles fehlt noch (sexuelle Selbstbestimmung),  einiges ging auch verloren (vom Asylrecht).

Von diesen Gleichwertigkeiten gilt es die Ungleichwertigkeit von Handlungen zu unterscheiden. Das geschieht mit den Allgemeinen Gesetzen.

Der Rechtsextremismus verweigert sich diesem Wertesystem offen, indem er den Missbrauch der Freiheit gleichgestellt verlangt.

Der Rechtsextremismus lehnt die grundrechtliche Gleichheit ab und fordert dennoch die  grundrechtliche Gleichheit für sich, aber wer gegen einen Vertrag verstößt, kann sich nicht darauf berufen. Und das erkennt auch die Verfassung in Artikel 19 GG.
Deshalb ist es indiskutabel,  den Rechtsextremismus als gleichberechtigtes Andersdenken zu tolerieren.
Diskutabel ist einzig und wie für das gesamte Strafrecht allgemein:  Welche Mittel sind erforderlich, verhältnismäßig und geeignet zur Durchsetzung des Rechts. Meines Erachtens fehlt es da an nichts, sondern müsste nur bekannter sein und konsequenter angewandt.

Grüße von Sven 
Redaktion


ps:  Wer selbst in etwas randständigen Dimensionen denkt (Sekten, Esoterik, Drogenszene), neigt dazu, sich zu solidarisieren mit anderen Randgruppen. Das ist wie die Schadenfreude eines Schuldners, der von einer Bank gepfändet und tags drauf in der Zeitung liest, dass sie überfallen wurde.
Das Urteilsvermögen solcher Kreise ist beschränkt.

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