Sittlichkeit und Recht |
Hallo Moritz, noch eine Kleinigkeit zur Sittlichkeit, für die "einfache Regeln des netten Miteinanders" nicht genügen können. Nettigkeit fordern die Religionen seit Tausenden von Jahren. Der eine kann es, der andere nicht und viele sind zu Tieren netter. Nein, das kann nicht die Qualität von Sittlichkeit sein, über die zu diskutieren lohnt, denn solches Maß wohnt jedem inne, der sich nur selbst befragt. Die Qualität guter Sitten beruht nicht auf bloßer Freundlichkeit, sondern umgekehrt beruht die Freundlichkeit auf "Wertschätzungen": dass der Mensch einander im Werte gleicht, sozial verpflichtet und berechtigt ist wie zur Freiheit berechtigt und verpflichtet. Wertschätzungen finden ihren Niederschlag im Recht. So ist die Sittlichkeit eine Begleiterin des Rechts. Sie kann verderben oder gewinnen, insoweit sich die Rechtsordnung mit Gesetzen und Exekutive darum bemüht. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schreibt da einiges fest, was die Gleichwertigkeiten betrifft und das Verhältnis von Freiheit, Verpflichtung und Berechtigung. Nicht alles stand von Anfang an im Grundgesetz, vieles kam hinzu (Geschlechtergleichstellung, Behindertengleichstellung), vieles fehlt noch (sexuelle Selbstbestimmung), einiges ging auch verloren (vom Asylrecht). Von diesen Gleichwertigkeiten gilt es die Ungleichwertigkeit von Handlungen zu unterscheiden. Das geschieht mit den Allgemeinen Gesetzen. Der Rechtsextremismus
verweigert sich diesem Wertesystem offen, indem er den Missbrauch der
Freiheit gleichgestellt verlangt. |