UkraineKrieg20260624
#Putin verließ sich zu sehr darauf, dass seine "Spezialoperation"
eine Einbahnstraße der Zerstörung sei.
Trump halte ich für einen von Putin erpressten Verräter, aber auch
US-Präsidenten Biden machte Fehler, als er am Tage des russischen Einmarschs
erklärte, der Ukraine keinen militärischen Beistand zu leisten, allen
Garantien des Budapester Memorandums entgegen.
(Auch Großbritannien wollte sich der Garantien nicht erinnern.)
Was waren die Gründe?
a) Vielleicht Verärgerung, dass Kiew seinen telefonischen Warnungen nicht
glauben mochte, dass es Putin um mehr als die Ost-Ukraine gehe. Folglich war die
Verteidigung falsch aufgestellt & viel zu lange reaktionsunfähig.
b) Die NATO war schlecht vorbereitet, obgleich spätestens seit den Olympischen
Spielen von Peking die US-Geheimdienste von Putins Kriegsabsicht wussten.
c) Eskalationsängste, wenn Putins Vormarsch nicht mit symmetrischen Mitteln zu
stoppen war.
d) In Betracht kommt Gegensätzliches, dass die ukrainische Wehrfähigkeit
entweder unterschätzt oder überschätzt wurde.
- Unterschätzt = "auch militärischer Beistand kann die Ukraine nicht
retten"
- Überschätzt = "die Ukraine kommt ohne militärischen Beistand
klar"
Auch ich wusste die ukrainische Wehrfähigkeit nicht einzuschätzen, aber
dreierlei war mir klar,
1. dass wenn die große Ukraine nicht geschützt werden könne, dann die kleinen
baltischen NATO-Mitglieder noch schlechter,
2. Gegenüber Aggressoren verbieten sich Zurückhaltungsansagen, es sei denn,
die Gegenleistungen wären hinreichend & verlässlich.
3. Einzig die Ansage war geboten, dass ein nuklearer Erstschlag keine Option
ist,
Was würde ich heute gegen Putin tun, "wenn ich Kanzler von Deutschland wäre"?
Ich erspare Euch die Antwort auf diese glücklicherweise albern-hypothetische Frage, obendrein das Regieren in solchen Zeiten wenig Freude macht & Deutschland ohnehin alles Größere nur im Bunde der EU & UNO tun sollte, aber anregen könnte.
Das Völkerrecht verdammt nicht zur Ideenlosigkeit, die ich der Politik vorwerfe, sondern verpflichtet zur Wahrnehmung der völkerrechtlich gebotenen Wege.