Untervermietung Lebenspartner
Grundsätzlich sollen unsere Mietwohnungen nur
von denjenigen bewohnt werden, mit denen der Mietvertrag geschlossen wurde. Aber
das Soziale Mietrecht gestattet es, dass Mieter in Fällen berechtigter
Interessen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung haben.
Wir werden sehr häufig "ausgetrickst", indem uns Mitbewohner als
"Lebensfährten" oder "Lebensgefährtinnen" ausgegeben
werden, die es gar nicht sind, wie uns an Einrichtungen erkennbar.
Dann kommen Ausflüchte wie: "Er schnarcht so sehr."
Nein, wir finden das nicht so sehr witzig, denn
es ist Betrug und unterläuft das Mietrecht.
Darum bestehen wir auf schriftliche Zusicherungen nachstehenden Inhalts:
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Absender, Ort, Datum:
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BETREFF: Untervermietung an Lebenspartner/in
Sehr geehrte/r Frau/Herr ......................................
hiermit zeige ich Ihnen an, dass mit Datum
........................................ mein Verlobter / meine Verlobte,
Frau / Herr
..................................................................................,
geb. ........................................, Ausweiskopie siehe Anlage
zuvor wohnhaft ............................................. in
Postleitzahl / Ort
.....................................................................
bei mir einziehen soll.
Wir versichern Ihnen ausdrücklich, dass es keine
zu Zwecken bloßer Wohngemeinschaft vorgetäuschte Lebenspartnerschaft ist und
ersuchen Sie um schriftliche Zustimmung zwecks Untervermietung in diesem Fall
berechtigten Interesses.
Wir sichern desweiteren zu, dass im Falle einer Trennung nicht ohne Ihr
Einverständnis zur Wohnungsweitergabe an die zuziehende Person kommt.
Mit freundlichen Grüßen,
UNTERSCHRIFT Lebenspartner UNTERSCHRIFT Lebenspartner
ZUSTIMMUNG Vermieter/in
Ort, Datum, Unterschrift & Stempel
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