Vereinsrecht
In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das die Gründung und Organisation von Vereinen regelt. Es ist im BGB geregelt und folgt aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 9 Grundgesetz. Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht der Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck), wobei der Fortbestand des Vereins nicht von bestimmten Personen abhängig ist.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)
>> Verein