Völkerrechtssubjekt 

Völkerrechtssubjekt ist, wer oder was sich völkerrechtlich anerkannt auf das Völkerrecht berufen kann und nach Maßgabe des Völkerrechts Pflichten und Rechte hat, also insbesondere völkerrechtlich anerkannte Staaten, völkerrechtlich anerkannte Organisationen und Institutionen.

Völkerrechtssubjekt ist, wer völkerrechtsfähig ist.

Markus S. Rabanus 2017-09-28


Definition laut Völkerrechtslehre: "Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird."  Alfred Verdross/Bruno Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 1984, § 375

Die Völkerrechtslehre an unseren Hochschulen unterscheidet "originäre" und "derivative" Völkerrechtssubjekte. . 

1. "Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte", denen die Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus anhafte. 
Solche "originäre Völkerrechtssubjekte" werden überdies in zwei Gruppen unterschieden: 
a) "originär staatliche Völkerrechtssubjekte" seien Staaten, 
b) "originäre nichtstaatliche Völkerrechtssubjete" seien bspw. das Rote Kreuz, der Vatikan. 
 . 
b) "Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte", denen Völkerrechtsfähigkeit sich aus der Völkerrechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ableite. 

Bespiele hierfür seien die Vereinten Nationen und andere Staatenbündnisse.

So sinnvoll es ist, die Rechtspersönlichkeiten hinsichtlich ihrer Entstehungsweise und Teilhabe am völkerrechtlichen Verkehr zu unterscheiden, so bleibt die Unterscheidung in "geborene" und "gekorene" Völkerrechtsfähigkeit ist hierzulande   

lexikalisch >>  https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrechtssubjekt 

Markus S. Rabanus 2017-09-28


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