Wahlrechtsreform gegen Pattsituationen

BeitragVerfasst Sven am: 19.09.2005 10:46

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Ich bin Verfechter des Verhältniswahlrechts. Schon immer. Und das muss auch so bleiben,

1. damit sich die Parteien nicht zu sehr gegenüber dem Wähler verselbständigen,

2. damit kleinere und neue Parteien Chancen haben,

3. damit sich in den Parlamenten abbildet, was das Meinungsspektrum in der Bevölkerung ist.

Die Weimarer Republik zeigte jedoch, dass mit dem Verhältniswahlrecht die Demokratie gelähmt werden kann, wenn sich die Stimmen zu sehr verteilten und die Gewählten nicht auf tragfähige Koalitionen einigen. Jahrelang regierten sie mit Notverordnungen des Reichspräsidenten und bereiteten durch demokratische Inkompetenz Extremisten, so auch der NSDAP den Weg an die Macht.
Heute hat zwar der Bundespräsident nicht mehr die Macht des Reichspräsidenten, aber das Problem der parlamentarischen Pattsituation ist damit nicht behoben.

Deshalb bin ich für Stichwahlen für den Fall, dass die Parteien nicht binnen einer Frist von 8 Wochen eine regierungsfähige Koalition zustande bringen.

Dann sollen die beiden größten Parteien in einem zweiten Wahlgang gegeneinander antreten und der Sieger daraus den Bund mit 50 Prozent der Sitze regieren, während alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien sich die anderen 50 Prozent der Sitze im Innenverhältnis ihres Stimmenerfolgs des ersten Wahlgangs teilen.

Auch das sieht zwar nach Patt aus, aber wäre es nicht, denn könnte die obsiegende Partei leichter koalieren oder aber würde riskieren, dass es auf Mehrgewicht des einzelnen Parlamentariers ankäme.

Ein weiterer demokratischer Vorteil: Die "Leihstimmen" gibt es nur dann, wenn es einen zweiten Wahlgang gibt.

Grüße von Sven            DISKUSSION

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