Weltparlament 201802 Überlegungen und Notizen UNFERTIG
Die UNO-Generalversammlung ist in ihrer gegenwärtigen Verfasstheit ein
politisch gewichtiges Organ der Vereinten Nationen (Kompetenzen-Liste
demnächst), aber im Hauptanliegen des Weltfriedens kann dieses Organ nur
"Empfehlungen" an den übermächtigen und sich oft selbst
blockierenden Weltsicherheitsrat richten - und selbst das noch limitiert, denn
Artikel 12 UN-Charta enthält einen Maulkorb für alle Themen, mit denen der
Weltsicherheitsrat befasst ist.
Es ließen sich zwar Schlupflöcher eröffnen, dass zumindest Erörterung jeden
Themas möglich ist, aber es ist unwürdig, wenn ein aus allen Regierungen der
Welt zusammengesetztes Organ Entschließungen vom einvernehmlichen Wohlwollen
der fünf Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates abhängen soll.
Deshalb 1. Reformforderung: Streichung des Maulkorb-Vorbehalts in Artikel 12 Absatz 2 UNO-Charta.
Die 2. Reformforderung könnte lauten, dass die UNO-Generalversammlungen dem Weltsicherheitsrat nicht bloß "Empfehlungen", sondern "Weisungen" erteilen darf.
Die 3. Reformforderung könnte die Stimmverhältnisse betreffen, denn
entstanden ist die UNO als Bund gleichberechtigter Staaten und die
UNO-Generalversammlung als Tagung aller Staaten und nicht als demokratisches
Weltparlament, in dem von Belang wäre, dass bspw. Indien (1,34 Mrd. Menschen)
mehr Bevölkerung hat als bspw. Island (348.580 Menschen).
Folglich käme im Sinne einer Demokratisierung in Betracht, das Stimmgewicht an
die Bevölkerungszahlen zu koppeln, mindestens jedoch sinnvoll zu staffeln, denn
gegenwärtig hat die Hälfte der UNO-Staaten kaum