Weltparlament 201802   Überlegungen und Notizen  UNFERTIG

 

Die UNO-Generalversammlung ist in ihrer gegenwärtigen Verfasstheit ein politisch gewichtiges Organ der Vereinten Nationen (Kompetenzen-Liste demnächst), aber im Hauptanliegen des Weltfriedens kann dieses Organ nur "Empfehlungen" an den übermächtigen und sich oft selbst blockierenden Weltsicherheitsrat richten - und selbst das noch limitiert, denn Artikel 12 UN-Charta enthält einen Maulkorb für alle Themen, mit denen der Weltsicherheitsrat befasst ist.
Es ließen sich zwar Schlupflöcher eröffnen, dass zumindest Erörterung jeden Themas möglich ist, aber es ist unwürdig, wenn ein aus allen Regierungen der Welt zusammengesetztes Organ Entschließungen vom einvernehmlichen Wohlwollen der fünf Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates abhängen soll.

Deshalb 1. Reformforderung: Streichung des Maulkorb-Vorbehalts in Artikel 12 Absatz 2 UNO-Charta.

Die 2. Reformforderung könnte lauten, dass die UNO-Generalversammlungen dem Weltsicherheitsrat nicht bloß "Empfehlungen", sondern "Weisungen" erteilen darf.

Die 3. Reformforderung könnte die Stimmverhältnisse betreffen, denn entstanden ist die UNO als Bund gleichberechtigter Staaten und die UNO-Generalversammlung als Tagung aller Staaten und nicht als demokratisches Weltparlament, in dem von Belang wäre, dass bspw. Indien (1,34 Mrd. Menschen) mehr Bevölkerung hat als bspw. Island (348.580 Menschen).
Folglich käme im Sinne einer Demokratisierung in Betracht, das Stimmgewicht an die Bevölkerungszahlen zu koppeln, mindestens jedoch sinnvoll zu staffeln, denn gegenwärtig hat die Hälfte der UNO-Staaten kaum

 

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