Zentralstaat bzw. Einheitsstaat bzw. zentralistischer Staatstyp

Im Zentralstaat bzw. Einheitsstaat gibt es für staatspolitische Entscheidungen keine konkurrierenden Regierungsorgane und die Staatsgewalt erstreckt sich über das gesamte Staatsgebiet. 

Davon verschieden der >> Dezentrale Einheitsstaat, dessen Regionen selbstverwaltet, aber nicht selbstbestimmt bzw. nicht selbstregiert sind, sondern der Zentralregierung unterstehen. 

Im Unterschied dazu der >> Bundesstaat

M.S.Rabanus  2017-09-06

 

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