Zentralstaat bzw. Einheitsstaat bzw. zentralistischer Staatstyp
Im Zentralstaat bzw. Einheitsstaat gibt es für staatspolitische Entscheidungen keine konkurrierenden Regierungsorgane und die Staatsgewalt erstreckt sich über das gesamte Staatsgebiet.
Davon verschieden der >> Dezentrale Einheitsstaat, dessen Regionen selbstverwaltet, aber nicht selbstbestimmt bzw. nicht selbstregiert sind, sondern der Zentralregierung unterstehen.
Im Unterschied dazu der >> Bundesstaat
M.S.Rabanus 2017-09-06