ENTSCHÄDIGUNG
für Zwangsarbeiter
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Die Wellen in der Öffentlichkeit schlagen hoch. In Deutschland aber wieder in etwas anderer Richtung als in der "übrigen" Welt.

Eine Vereinigung deutscher Industrieunternehmen sagte 6 Milliarden DM Entschädigungssumme für ca. 2,4 Mio. noch lebende, ehemalige Zwangsarbeiter zu.
Wer einen Taschenrechner hat, bekommt 2.500 DM pro Zwangsarbeiter heraus. Das mag für unsere Industriebosse eine hoher Betrag sein - für Menschen, die versklavt in den Zwangsarbeitslagern von Daimler Benz, Siemens und VW die Gewinne ihrer Peiniger hochtreiben mußten, die ihre Angehörigen und allen Besitz verloren, für diese Menschen sind 2.500 DM auch keine "symbolische Wiedergutmachung" - es ist eher eine "symbolische Ohrfeige". Entsprechend scharf reagierte die Weltöffentlichkeit und die Anwälte der ehemaligen Zwangsarbeiter. 

Verlogenes  Ablenkungsmanöver

Deutsche Politiker und Industriellen-Vertreter behaupten nun, daß die Ablehnung ihres 6 Milliarden-Angebotes in der Gier der Zwangsarbeiter-Anwälte begründet sei.
Ein bis dahin weitgehend namenloser CDU-Politker (v.Stetten) verstieg sich zu der Verdächtigung, daß die amerikanischen Anwälte "25% der Schadensersatzsumme, mithin 1,5 Milliarden" kassieren würden, aber offenbar auch damit nicht zufrieden seien. Die ZDF-Sendung "Panorama" recherchierte und erhielt von den us-amerikanischen Anwälten die Zusicherung, daß in den 20 Jahren Prozeßvorbereitung kein Cent Honorar gefordert wurde, daß mit dem Abschluß des Verfahrens Honorare aller Anwälte nicht höher als 1 Mio. ausfallen werde.

"Panorama" fragte sodann bei den deutschen Industrie-Vertretern nach, wie hoch denn die Honorare seien, die schon bis jetzt an deutsche Anwälte bezahlt wurden, die mit der gigantischen Abwehrschlacht gegen die Entschädigungsforderungen betraut sind.
Keine Antwort.  (ist auch eine Antwort).
Es dürften bereits jetzt mehrere Millionen sein, denn welcher Anwalt würde an dieser Abwehrschlacht aus reinem Idealismus beteiligt sein.  Umgekehrt für ehemalige Zwangsarbeiter ist Selbstlosigkeit schon eher denkbar.  Der Streit um Anwaltshonorare ist also ein verlogenes Spiel und vor allem ein Ablenkungsmanöver, daß die noch lebenden Opfer des Faschismus noch länger auf Entschädigung warten sollen.

Zur Frage, ob überhaupt eine Entschädigung geschuldet wird:

Die deutschen Gerichte sagten dazu "JA", denn "Reparationszahlungen" wurden nur an die militärischen Siegermächte geleistet,  während die über 10 Millionen Arbeitssklaven   keine Entschädigungen erhielten.  Es ist auch keineswegs so, daß die Arbeitslager den Industrieunternehmen von den Nazis "aufgedrängt" werden mußten. Vielmehr waren die Konzerne geradezu gierig auf die Sklavenhalterei, forderten immer mehr und feilschten mit dem Nazi-Staat um die Höhe der quasi "Nutzungsgebühren".

In der deutschen Öffentlichkeit herrscht zudem der Irrglaube vor, daß "wenigstens die Juden schon Milliarden" bekommen hätten. 
Auch das ist nicht richtig.  Die Leistungen, die Israel entgegennahm, war wirtschaftliche und militärische Hilfe, die Deutschland als globaler Politikpartner der  USA in dieser als strategisch geltenden Region leistete. Wenn anläßlich solcher Hilfen von "Wiedergutmachung" geredet wurde, dann um die tatsächlich viel zweifelhafteren Motive zu kaschieren.

"Wiedergutmachung" kann es für das faschistische Unrecht nicht geben, wohl aber die Pflicht zu nennenswerten Entschädigungsleistungen.

Wie nun weiter?

1. Sofortige und bedingungslose Auszahlung der 6 Milliarden.

2. Der Bundeskanzler soll die Firmen flott machen, die sich an dem Fonds bislang nicht beteiligen.

3. Wir rufen die Öffentlichkeit zu Spenden für den Hilfsfonds auf !!! Wenn wir die Verantwortlichen weiterhin versagen lassen, dann leisten wir unseren Beitrag!!!

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APPELL