Der Mensch ist mit eigenen Willen. Wer sich diesen bewahrt, für den gibt es nur Vereinbarung, Unterwerfe Dich also NICHT.
Folgerichtig bestimmt § 22
Wehrstrafgesetzbuch, TROTZDEM
genügt das nicht, denn wer "befehlen" will, >> Weihnachtsfrieden im Kriegsjahr 1914 <<
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