Börse

Forderung zum Schutz von Kleinanlegern:

"Insider-Geschäfte" sind verboten  = Gesetz 

und das ist richtig, aber wenn die Zentrale einer Großbank ihre Aktienberater anweist, den Bankkunden Anlageempfehlungen für die Aktie XY auszusprechen, dann bewegt sich der Kurs der Aktie XY.  

Banken müssten nach jeweils einem Jahr die Termine ihrer Empfehlungen offen legen und Zeugnis liefern, ob sie sich selbst an ihre Empfehlung gehalten haben oder das Gegenteil dessen machten, was sie ihren Kunden empfahlen.

Sven 20030414

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