Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist das wesentliche Element der gesetzlichen und kollektiven Sozialsysteme (= Krankenversicherung, Rentenversicherung, z.T. auch die Arbeitslosenversicherung).

Der Generationenvertrag bedeutet, dass die arbeitenden Menschen in die Sozialsysteme   einzahlen, aus denen die Sozialleistungen für die nicht mehr arbeitenden Menschen erbracht werden.

Die Alternative dazu wären beispielsweise die betriebliche Altervorsorge und die private Altersvorsorge.

Indes erweist sich der Generationenvertrag des gesetzlichen Sozialversicherungssystems als bessere Vorsorge, da er von Unternehmenspleiten und Währungsverfall unabhängiger macht, wenn er so ausgestaltet ist, dass die Leistungen aus den Rentenversicherungen in Abhängigkeit von den gleichzeitigen Beiträgen stehen.

Durch den Geburtenrückrang und die gleichzeitig ansteigende Lebenserwartung hat zur Folge, dass immer weniger Menschen in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen und immer mehr Menschen daraus versorgt werden müssen.  >> Alterspyramide

Dadurch wird der Generationenvertrag in seiner Leistungsfähigkeit überfordert und verliert im Gesamtgefüge der Vorsorge an Bedeutung. 

Der Generationenvertrag muss durch  andere Vorsorgeelemente kompensiert werden. 

Sven der Amateur                   ergänzen im  Dialog-Lexikon

Rentenpolitik

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