Humanitäres Völkerrecht  (HVR) = Kriegsvölkerrecht

"Das humanitäre Völkerrecht umfasst die Regeln des Kriegsvölkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen internationalen bewaffneten Konflikts den weitestmöglichen Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktur sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben.

Das humanitäre Völkerrecht betrifft damit das als ius in bello ‚Recht im Kriege‘ bezeichnete Kriegsführungsrecht, wohingegen unter der Bezeichnung ius ad bellum ‚Recht zum Kriege‘ Regelungen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit internationaler bewaffneter Konflikte verstanden werden. Mit nichtinternationalen bewaffneten Konflikten befasst sich das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Form nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus sind nur einige wenige Regelungen des humanitären Völkerrechts, wie beispielsweise die Bestimmungen zur Verwendung von Schutzzeichen, bereits in Friedenszeiten von Bedeutung."

Quelle und mehr (2022-06) >> wikipedia.org/wiki/Humanitäres_Völkerrecht   

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Begriffskritik 

Ich hadere mit der Begrifflichkeit "Humanitäres Völkerrecht", denn "Kriegsvölkerrecht" trifft es genauer, während "Humanistisches Völkerrecht" passender für global-sozialen Regelungen wäre. 
Na ja, ich halte mich an die Begriffswelt der Völkerrechtslehre und Politk, wenngleich es mir ein Beispiel für "Neusprech"und "Kastensprache"  ist.

Markus S. Rabanus
20250623 update
 
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Das Humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein Teil des Völkerrechts, das in bewaffneten Konflikten gilt und darauf abzielt, die Auswirkungen von Gewalt zu begrenzen. Es schützt Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen, und legt Regeln für die Kriegsführung fest.

Wesentliche Aspekte des Humanitären Völkerrechts:

Schutz von Zivilisten:
Das HVR verbietet Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte. Es schützt auch Personen, die nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, wie Verwundete, Kranke oder Kriegsgefangene.

Grenzen der Kriegsführung:
Das HVR legt Regeln für die Art und Weise fest, wie Krieg geführt werden darf. Es verbietet beispielsweise den Einsatz bestimmter Waffen oder Methoden, die unnötiges Leid oder übermäßige Schäden verursachen.

Anwendbarkeit:
Das HVR gilt sowohl in internationalen als auch in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten.

Grundprinzipien:
Zu den Grundprinzipien gehören die Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten, das Verbot unnötigen Leids, die Verhältnismäßigkeit im Angriff und die Vorsorge bei Angriffen.

Verantwortung:
Das HVR verpflichtet alle Konfliktparteien, die Regeln einzuhalten und Verstöße zu ahnden. Es gibt Mechanismen zur Rechenschaftspflicht, wie Strafverfolgung und Übergangsjustiz.

Aufgaben des Roten Kreuzes:
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Überwachung des HVR. Es bietet humanitäre Hilfe an und unterstützt die Umsetzung der Genfer Konventionen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Humanitäre Völkerrecht eine wichtige Rolle spielt, um das Leid in bewaffneten Konflikten zu begrenzen und die Menschlichkeit zu wahren.

Quelle GKI-Kontrolle 202506

>> Schutzverantwortung im Völkerrecht 

>> Haager Landkriegsordnung

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