Nasrallah-Prozess virtuell
Politiker konkret verantwortlich machen - das machen wir selten genug gegenständlich.
Und jetzt will ich es, weil es aufgrund des Nasrallah-Geständnisses einfacher
ist, als müssten wir erst noch seinen Tatbeitrag zum Überfall vom 12.Juli 2006
beweisen.
Yussef
hat folgendes geschrieben: |
Einerseits empfindest du
es als bemerkenswert, daß Narallah einen Fehler eingesteht, |
"Bemerkenswert" daran ist, dass solche Eingeständnisse Seltenheit
haben und nicht das politisches Ende Nasrallahs zur Folge hatten, denn an der
Qualität des Fehlers, in diesem Fall eines Schwerstverbrechens, ändert solch
Geständigkeit nichts, die zudem unzureichend ist, was die Erörterung zeigen
wird.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Was also war passiert?
Seit Jahren bemüht sich die Hisb allah Gefangene aus dem ersten
Libanon krieg mittels Verhandlungen frei zu bekommen. |
Solches Bemühen ist nur in solchen Fällen angebracht, wenn die Gefangenen
Unschuldige sind. Das wäre im Einzelfall zu prüfen, braucht Information über
die Gefangenen.
Der Gefangenenaustausch ohne Einzelfallprüfung ist zwar seit Jahrtausenden
politische Gewohnheit und kann humanitären und friedensfördernden Sinn
machen, aber schon weniger, solange ein Konflikt nicht friedlich beigelegt
ist, also durch den Gefangenenaustausch nur die Reihen der Kämpfer wieder
aufgefüllt werden.
Ich erinnere mich nur zu gut, wie bei einem der früheren Austausch-Aktionen
die Freigelassenen das Flugzeug verließen und die Fortsetzung des Kampfes
schwörten, ähnlich einem Staatsempfang gefeiert.
Es waren in meinen Augen widerliche Szenen, vorhersehbar für alle, die den
Austausch verlangt hatten, für alle die dabei vermittelten.
Mag sein, dass der Austausch trotzdem richtig war, aber wer nicht wenigstens
bedauert, dass die Freigelassenen den Krieg weiterführen werden, treibt das
Geschäft des Krieges.
Ich hätte nur solche Gefangene für den Austausch freigegeben, die geschworen
hätten, sich zumindest für FÜNF Jahre jeglicher Beteiligung an militärischer
Politik zu enthalten.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Da Israel alle Versuche
negierte, gab die Hisb allah bekannt, daß sie jeden Israelischen
Soldaten dessen sie habhaft werden können gefangen nehmen. |
"Da" das Scheitern/Nichtzustandekommen von Verhandlungen zunächst
mal eine von zwei für Verhandlungspolitik typischen Alternativen ist =
"Einigung oder Nichteinigung", kann daraus längst nicht die Gewalt
gerechtfertigt werden.
Die Hisbollah hatte allenfalls ein legitimes Interessen an Verhandlungen, aber
keinerlei Recht zu ihrer Gewaltschlussfolgerung. Als Koalitionär der
libanesischen Regierung hätte es a) des Einvernehmens im Kabinett bedurft und
b) des Einklangs mit UN-Resolutionen.
Am Kabinettseinvernehmen dürfte es fehlen, aber möglicherweise gibt es
innerhalb der Koalitionsregierung verabredete "stille Duldung", um
sich nicht gegenseitig Schwierigkeiten zu machen. >> Dazu muss die
libanesische Regierung als Gesamtheit geprüft werden, was jedes einzelne
Kabinettsmitglied wusste und gegebenenfalls aus welchen Gründen duldete.
Am Einklang mit UN-Resolutionen fehlte es allemal, denn die Hisbollah sollte längst
entwaffnet sein und das staatliche Gewaltmonopol längst anerkannt haben.
Nasrallah durfte also mit seiner Hisbollah keine auch nur irgendwie militärische
Außenpolitik gegenüber Israel veranstalten.
Das Verhalten der Hisbollah in den von ihr kontrollierten Gebieten des Libanon
wäre auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragen "Hochverrat" (§§
81 ff. StGB).
Die Kämpferei der Hisbollah gegen Israel wäre auf bundesdeutsche Verhältnisse
übertragen "Friedensverrat"
(§§ 80 StGB):
§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen
Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik
Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines
Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft.
Solch Gesetz scheint mir richtig. Zudem entspricht es internationalen
Standards. Es gibt keinen Grund, von solcher Rechtsauffassung im Fall des
Hisbollah-Chefs Nasrallah abzuweichen.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Bis heute ist nicht
eindeutig geklärt auf welcher Seite sich die israelischen Soldaten
befanden als sie gefangen genommen wurden. |
Das würde nichts an der hoch- und friedensverräterischen Rechtswidrigkeit
Nasrallahs Treiben ändern.
Überdies schien es für das Vorhaben Nasrallahs ohne Belang, sonst hättest
Du uns anders informieren müssen, dass die Hisbollah ausschließlich auf
libanesischem Gebiet Entführungschancen wahrnehmen wollte.
Erkennst Du solche Unzulänglichkeiten in Deinem Plädoyer?
Aber den Erfolg hast Du ja trotzdem, wie sich in Reaktion des mir lieben Timo
erweist, wenn er sich durch vermeintliche "Hintergründe" vom
Konkreten dieses Topics entführen lässt.
Timos Argumente sind richtig, "ein gutes Posting", aber Eure
Diskussion geht auf den Leim derer, die vom konkreten, fassbaren Geschehen
ablenkend ihre Verbrecherpolitik fortsetzen wollen.
Möchtest Du nicht, dass Nasrallahs Handeln rechtlich beurteilt wird? Weil die
Sünde so allgegenwärtig ist, dass mein Rauspicken unrecht sei?
Das ist ja gerade dieser Untertanen-Geist, der sich damit abfindet, dass
Ladendiebe bestraft werden, während die Feindesmörder Freiheit genießen,
WENN sie Krieger der eigenen Seite sind.
Im Gegenteil wäre aber richtig, verbrecherische Politiker zu bestrafen. Wenn
schon nicht durch Ergreifung und lebenslange Haft, so aber durch Urteil,
zumindest durch unser Fordern.
Für das Nasrallah-Geständnis möchte
ich festhalten:
1. Nasrallah bedauert seinen Befehl ausschließlich im Hinblick auf den Krieg
in dessen Folge = juristisch irrelevanter Fall des
"Kalkulationsirrtums", der also nichts entschuldet.
2. Nasrallah bedauert seinen Befehl nicht als verbotene Eigenmacht, denn das
war es, wenn er militärische "Außenpolitik" gegen Israel betreibt,
die nicht im Einvernehmen mit Kabinettsbeschlüssen der libanesischen
Regierung steht = "vermeidbarer Rechtfertigungsirrtum", ändert
nichts an der prinzipiellen Strafbarkeit.
3. Nasrallah bedauert seinen Befehl nicht als Bruch des Völkerrechts =
"vermeidbarer Rechtfertigungsirrtum", ändert nichts an der
prinzipiellen Strafbarkeit.
4. Nasrallah bedauert seinen Geiselnahme-Befehl nicht als Erpressungsversuch,
der IMMER unrechtmäßig ist, ob im Privaten, ob im Politischen, einfach IMMER
unrechtmäßig,
a) zumal in der Politik gerade die Bösesten am wenigsten durch die Gefährdung
anderer Menschenleben beeindrucken lassen,
b) zumal die Geiselnahme mit Menschentötung einherging, während für die in
israelischer Haft befindlichen Gefangenen um ihr Leben nicht bangen mussten.
= fehlendes Unrechtsbewusstsein, aber strafrechtlich unbeachtlich, denn er hätte
sich diese Gedanken machen müssen.
Hinter diesen vier wichtigen Gesichtspunkten blieb das Nasrallah-Bedauern zurück,
aber es ist durch sein Geständnis juristisch erwiesen.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Ich überlasse es jedem
Einzelnen zu entscheiden, welchen Akt die Hisb allah mit der
Gefangennahme setzte. |
Unsinn, sonst hättest Du Dir das Posting sparen können.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
War es ein Akt von
Humanität? Immerhin versuchte man ja Kriegsgefangene frei zu
verhandeln. |
Auch das ist (milde gewürdigt) UNSINN, denn wir reden über den 12.Juli und
da wurden keine "Verhandlungen versucht", sondern getötet und entführt,
"Kriegsgefangene gemacht" und nicht "Kriegsgefangene
befreit".
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
War es ein Akt von
Aggression? Immerhin hatte man 3 Soldaten gefangengenommen. |
Der Überfall, die Gefangennahme waren keine Aggression? Was erzählst Du für
einen Mist.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
War es ein Terrorakt?
Immerhin gingen ihn ja die inhaftierten libanesischen Soldaten ja
nichts an. |
Ob Terrorakt oder nicht, wäre jedenfalls mit Deinem Kriterium nicht zu
greifen, denn das "Angehen der Opfer" überwindet noch jeder
Terrorist oder Bellizist mit den winkelzügigsten Argumenten.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich mich recht
erinnere gibt es doch auch das Recht der Notwehr. |
Pure Heuchelei. Denn daran "erinnert" sich jeder. Und das
bezweifelte auch niemand.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Sowie auch das Recht der
Notwehrüberschreitung, wenn ich also mein Haus, meine Familie gegen
einen Eindringling mit einem Messer bewaffnet, mit einer Handgranate
verteidige, dann habe ich das Recht der Notwehr durch die Verhältnismäßigkeit
der Mittel überschritten. |
Falsch, denn richtig wäre das Beispiel nur, wenn Du andere Verteidigungsmöglichkeiten
hattest, sehen konntest usw. oder durch Deinen Waffeneinsatz Unbeteiligte gefährdet
würden, ansonsten hättest Du jedes Recht zur Verteidigung, wenn Dich jemand
mit einem Messer angreift.
Ein bisschen mehr Nachdenklichkeit und man kommt auch ohne Jura-Studium zu
vernünftigen Ergebnissen.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Übrigens ist zu klären,
... Geheimdienst legten dar, daß es sich bei dieser (Re)aktion um
eine lange vorbereitete Aktion handelte, ... |
Das mag für Nasrallah von Bedeutung sein, denn "sonst hätte er nie den
Befehl zur Geiselnahme gegeben", aber das ist sein Kalkül-Problem und
keines der rechtlichen Beurteilung, dass er den Geiselnahme-Befehl tatsächlich
gegeben hat.
Lieber Yussuf, Dein Posting ist so typisch für die Blindheit solcher, die
abstrakt für den Frieden schwärmen, aber im Konkreten den Krieg
rechtfertigen.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Ich nehme als bekannt
an, daß es seit vielen Jahren einen Pakt zwischen NATO, Türkei,
Israel und USA gibt. ... |
Tut nichts zur Sache.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Für diese
"These" spricht eindeutig die Bestelliste der IDF. ... |
Tut nichts zur Sache.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Auch sehe ich Syrien
nicht als den "Waisenknaben" an, als den er sich gerne
gesehen haben möchte. ... |
Tut nichts zur Sache.
Hier geht es um Nasrallah. Wenn wir diesen Prozess durchhaben, dann gucken wir
uns andere an.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß, ich habe in
dieses Posting verschiedene Aspekte geworfen, welche auf den ersten
Blick scheinbar nur wenig zu tun haben.... |
Tja, um den "ersten Schritt" zu verhindern, um meiner Forderung nach
einer Verurteilung Nasrallahs zu begegnen.
Du kannst mir wieder nicht zustimmen, wie immer, wenn es konkret wird - wie
dieser anonyme User und Pöv >> Schutz für die favorisierten
Obrigkeiten. Sollt Ihr ja ruhig. Seid parteiisch, aber nicht in den
Verbrechen. Da braucht es Gegenwehr.
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
Doch sollen dies ein
paar Hintergrundinformationen sein, um die Berichte der Medien und die
Aussagen der Politiker zu relativieren. |
Du "relativierst" meine Forderung, nicht irgendwelche "Medien
und Politiker".
Yussuf
hat folgendes geschrieben: |
magst du vielleicht
recht haben, wenn du einen Mann, den intelligentesten in dieser
Region, ... vor dem Richter sehen wolltest. |
Ob ich "vielleicht recht habe", solltest Du anhand der Argumente zu
entscheiden fähig sein. Welches Argument war denn falsch? Und welcher
"Hintergrund" sollte daran etwas ändern können? Die von Dir
genannten jedenfalls nicht.
Und ob nun Nasrallah der Intelligenteste ist, sei dahin gestellt, denn
allenfalls unzureichende Intelligenz wäre ein Schuldminderungsgrund.
Alles verkehrt, Yussuf. So nett Du die Dinge auch sagst, was ich Dir
anerkenne, aber intellektuell und moralisch wie beim anonymen User und bei Pöv
vollständig unemanzipiert und inakzeptabel.
Dennoch bin ich zuversichtlich, dass die Menschen mehr und mehr erkennen, was
sie an Leuten haben, die ihnen den "Krieg
erklären" wollen - anstatt ihn zu beenden.
Liebe Grüße von Sven
200609 >> DISKUSSION
Libanon-Krieg
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