Rechtsstreit

Vom Rechtsstreit ist sinnvoller Weise erst dann zu reden, wenn ein Streit vor Gericht gelangt, denn was sich Streitparteien an Recht einbilden, ist zu oft zu dürftig in Berücksichtigung der gegenseitigen und berechtigten Interessen. 

Als "Initiative-Dialog" werben wir selbstverständlich für den Dialog -.und im Unterschied zu vielen sogar für den Dialog mit jedem, aber klar ist auch, dass es nicht jedem auf Argumente ankommt, sondern bloß auf den eigenen Vorteil, wie bspw. jeder schuldfähige Dieb eigentlich weiß, warum Stehelen bös' ist, aber es dennoch tut, wenn ihm kein Auftritt vor dem Richter droht. 

"Der Klügere gibt nach" ist eben nur dann klug, wenn es unwichtig ist. 

Der Rechtsstreit ist das zivile und kulturadäquate Mittel zur Erledigung von Streitigkeiten, wenn es die Streitparteien nicht einvernehmlich vermögen. 

Nur Strolche - ob große oder kleine - wählen andere Mittel, "nehmen es selbst in die Hand" und versündigen sich, denn das wäre Selbstjustiz und in jedem halbwegs vernünftigen Staat verboten.

Markus S. Rabanus  2017-03-29

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