Rechtsstreit
Vom Rechtsstreit ist sinnvoller Weise erst dann
zu reden, wenn ein Streit vor Gericht gelangt, denn was sich Streitparteien an
Recht einbilden, ist zu oft zu dürftig in Berücksichtigung der gegenseitigen
und berechtigten Interessen.
Als "Initiative-Dialog" werben wir selbstverständlich für den Dialog
-.und im Unterschied zu vielen sogar für den Dialog mit jedem, aber klar ist
auch, dass es nicht jedem auf Argumente ankommt, sondern bloß auf den eigenen
Vorteil, wie bspw. jeder schuldfähige Dieb eigentlich weiß, warum Stehelen
bös' ist, aber es dennoch tut, wenn ihm kein Auftritt vor dem Richter
droht.
"Der Klügere gibt nach" ist eben nur dann klug, wenn es unwichtig ist.
Der Rechtsstreit ist das zivile und
kulturadäquate Mittel zur Erledigung von Streitigkeiten, wenn es die
Streitparteien nicht einvernehmlich vermögen.
Nur Strolche - ob große oder kleine - wählen andere Mittel, "nehmen es
selbst in die Hand" und versündigen sich, denn das wäre Selbstjustiz
und in jedem halbwegs vernünftigen Staat verboten.
Markus S. Rabanus 2017-03-29
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