Völkerrechtsstreit
Völkerstreitigkeiten gibt es viele, Völkerrechtsstreitigkeiten kaum, weil Völkerrechtsstreitparteien sich zumeist gar nicht trauen oder gefallen lassen mögen, dass ihnen der Weltsicherheitsrat oder der Weltgerichtshof sagt, wo es langzugehen hat.
Statt Völkerrechtsstreit dann oftmals Krieg, als könne und dürfe sich mit der Selbstjustiz im Krieg entscheiden, was rechtens ist, obgleich JEDEM bewusst ist, dass das Recht des Stärkeren kein verlässlich gutes Recht sein kann, denn das wäre ja so, als wenn der kräftige Strolch die gebrechliche Oma ausrauben dürfte, "weil stärker".
Andererseits steht der Weltsicherheitsrat, ob dazu aufgefordert oder auch nicht, laut UNO-Charta in der unbedingten Pflicht, sich einzumischen und den Streit zu regeln, wenn der Streit von Staaten in Krieg auszuarten droht.
Dieser Verpflichtung kommt der Weltsicherheitsrat viel zu oft nicht nach, weil in ihm Staaten Veto-Rechte geltend machen, wenn sie gegenüber den streitenden Staaten nicht neutral genug sind und den Konflikt zum Nachteil anderer Veto-Mächte entschieden sehen möchten.
Markus S. Rabanus 20170329
Voraussetzung für eine Völkerrechtsstreitigkeit ist die Völkerrechtsfähigkeit der Streitparteien.
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