StGB § 127 Bildung bewaffneter Gruppen

Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Hallo K88,

nun weißt Du, wie ich Deine Baseballschläger-Truppe mindestens beurteilen würde. In Betracht kommen da allerdings auch StGB § 129a) Bildung terroristischer Vereinigungen.

Du solltest unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren, bevor Du Deine "Politik" weitermachst, ansonsten lasse ich Dich durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und Justizvollzugsbeamte "beraten".

Vielleicht aber auch durch Psychologen. Und wenn es ganz schlimm kommt, dann siehst Du mich mal in der Besuchszeit, denn Moabit ist ja so weit nicht :-)

Grüße von Sven

Tickende Zeitbomben

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