Unbefangenheit

Unbefangenheit meint, dass jemand (z.B. Gutachter, Richter) einen Sachverhalt nach sachlichen bzw. rechtlichen  Gesichtspunkten beurteilt und sich dabei nicht von Emotionen oder Eigeninteressen leiten lässt. 

Wird die Unbefangenheit durch eine Streitpartei bezweifelt, so soll sie für die Behauptung der Befangenheit beweispflichtig sein.

Die Unbefangenheit des Gerichts (einschließlich ihrer Gutachter) ist ein Teil der Rechtsweggarantie.

Die Unbefangenheit des Wissenschaftlers ist hingegen kein zwingendes Erfordernis für Erkenntnisfortschritt, denn immerhin können Befangenheit und Leidenschaft auch Ansporn sein. 
Wer beispielsweise leidenschaftlicher Kriegsgegner ist, sollte und kann in der Friedensforschung mehr erreichen als jemand, der sich von Waffen und deren Wirkung faszinieren lässt. 

Sven20060804       Thema ERGÄNZEN

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