Vergehen
StGB § 12 Definition von Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Sven200305
Verfehlung, Vergehen, Verbrechen
StGB für Extremisten Jugendstrafrecht Rechtslexikon